Liebe/-r Experte/-in,
meine Eltern haben vier Kinder. Die Mutter ist 2010 verstorben. Mein Eltern haben mit meiner Schwester einen Darlehnsvertrag abgeschlossen, der monatlich getilgt wird. Der Vater ist schwer erkrankt und die Rückzahlung des kompletten Vertrags wird er nicht mehr erleben. Die Frage die sich uns Geschwister stellt ist, ob im Todesfall das restliche Darlehn im Erbfall an die Geschwister zurückgezahlt werden muss.
Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Maschne
Die Erben des Gläubigers (Darlehnsgebers) erben neben den anderen Nachlasswerten (und Verbindlichkeiten) auch den Darlehnsrestanspruch wie er sich aus dem Vertrag ergibt. Es sei denn, der Vertrag oder ein Testament besagen etwas anderes.
Hallo, das restliche Darlehen würde in die Erbmasse fallen und müsste zurückbezahlt werden. Sollte das gesamte Darlehen nicht älter als 10 Jahre sein so wäre
alles zurückzubezahlen.
M.f.G
pete
Es ist auch immer die Frage was im Todesfall dem Erbschaftsamt mitgeteilt wird und was die restlichen 3 Kinder machen wollen, wenn sie sich nicht einig sind?