Erbschaft

Liebe/-r Experte/-in,
mein Exmann hat in Ungarn gelebt und ist kürzlich in Ungarn gestorben. Er war bis zuletzt Deutscher.
Unser Sohn wird erben.
Frage:
Wie wird er „von amtlicher Seite“ über den Todesfall informiert.
Oder wohin muss er sich wenden, um seine Erbansprüche anzumelden?
Wird so ein Todesfall an deutsche Behörden gemeldet?
Sollte er sich vielleicht an einen deutschen Notare wenden, der sich in Ungarn auskennt oder
sollte er sich an einen ungarischen Notar/Rechtsanwalt wenden?

Mein Exmann war in Ungarn erneut verheiratet und lebte dort vermutlich in Zugewinngemeinschaft. Von der Witwe kommen aber so gut wie keine Informationen an unseren Sohn.

In der Regel erfolgt eine Benachrichtigung von amtlicher Seite nicht, was die BRD betrifft. Um Erbansprüche muss sich immer der Erbe selbst kümmern. Wer das nicht kann, sollte sich einen Notar/Anwalt nehmen, der sich mit den genannten ausländischen Gegebenheiten auskennt. Adressen erfahren Sie bei der Notar-/Anwaltskammer Ihres Landgerichtsbezirks.