Hallo,
3 Erben. Beerdigungskosten sollen durch 3 geteilt werden, ein Erbe weigert sich, anteilmäßig zu zahlen. Was nun ?
Kann z. B. der Beerdigungsunternehmer klagen oder muss im Zweifelsfalle ich alles bezahlen, da ich der Auftraggeber war ?
Gruss
Andreas
Hallo, Andreas,
Ihr drei Erben seit Mitgleider einer sog. ungeteilten Erbengemeinschaft die in alle Rechten und Pflichten des Erblassers eintritt. Da ja jemeand die Beerdigung organisieren musste, hast Du für die Erbengemeinschaft gehandelt. Möglicherweise kann Dich der Beerdigungsunternehmer zunächst alleine in Anspruch nehmen, Du hast aber einer Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen die Ermasse (und erbst logischerweise etwas weniger).
Ingeborg
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