Erbschaft

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Erbschaftssteuer.

Mein Vater hinterlässt ein vermietetes Reiheneckhaus. Die Miete liegt weit unter dem derzeitigen Marktwert (mind. 40%). Wir wollen nun demnächst eine Mieterhöhung durchführen. Hierfür ist es notwendig, dass wir ein Miet- bzw. Wertgutachten erstellen lassen, denn ansonsten haben wir keine Grundlage (alle anderen Möglichkeiten wurden schon versucht).

Nun meine Frage:

Normalerweise wird der Durchschnitt der netto Jahreskaltmiete der
letzten drei Jahre gebildet und mit 12,5 multizipliert.
Es ergibt sich so ein Wert von ca. 125.000,-- Euro. Mit dem Altersabschlag von 0,5% pro Jahr seit Fertigstellung wird ein Abzug von 15% noch vorgenommen. Also ca. 105.000,-- Euro.

Ergibt das von uns unabhängig von der Erbschaft in Auftrag gegebene Gutachten, einen weitaus höhreren Wert (wir gehen von mind. 300.000,-- Euro aus), was wird bei der Erbschaftssteuer angesetzt?

Die Miethochrechnung oder unser Gutachten?
Müssen wir das Gutachten der Erbschaftssteuerstelle vorlegen, wenn wir gefragt werden? Oder was wird wie angesetzt?

Ich Danke Euch schon im voraus.
Markus

Ergibt das von uns unabhängig von der Erbschaft in Auftrag
gegebene Gutachten, einen weitaus höhreren Wert (wir gehen von
mind. 300.000,-- Euro aus), was wird bei der Erbschaftssteuer
angesetzt?

hi,

das privatrechtliche gutachten findet bei der bewertung für zwecke der erbschaftsteuer keine anwendung. würde doch im umgekehrten fall (gutachter wert unter FA wert) dem betrug und der bestechung tor & tür öffnen („gutachter, schreib mal 100 TEUR weniger …“)!

mfg vom

showbee

Hallo!

Maßgebend sind die „im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt“ erzielten Jahresmieten - §146 Abs.2 BewG.

Bei Vermietung an Arbeitnehmer oder Angehörige stattdessen die „übliche Miete“ unter Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse des Gebäudes. Dies vorausgesetzt, könnte das Gutachten ausnahmsweise als Beleg für die „übliche Miete“ herangezogen werden.

Ciao!
Nemo

danke für die antworten, aber eine frage habe ich noch.

angenommen, das FA setzt einen wert von 150.000 euro eben fest.
das gutachten ergibt 300.000,-- euro. das haus wird auf den oder die erben aufgeteilt und diese verkaufen das haus ein paar monate später.
muss nun die differenz 300 - 150 = 150.000 euro versteuert werden?
spekulationssteuer? mindert ein sofortiger kauf eines neuen objektes die steuer?

Hallo Markus,

das haus wird auf den
oder die erben aufgeteilt und diese verkaufen das haus ein
paar monate später.
muss nun die differenz 300 - 150 = 150.000 euro versteuert
werden?

Nein.

In § 23 EStG „Private Veräußerungsgeschäfte“ ist durchgehend von „Anschaffung“ (und nicht von „Erwerb“) die Rede.

Erbschaft = unentgeltlicher Erwerb greift in Deinem Fall nicht.

Schöne Grüße

MM

spekulationssteuer? mindert ein sofortiger kauf eines neuen
objektes die steuer?

hi,

insoweit der erblasser das objekt nicht in den letzten 10 jahren angeschafft hat, droht hier nix. sollte der erblasser das objekt in der 10 jahresfrist angeschafft/hergestellt haben (also 10 jahre zwischen dessen kauftag und dem verkauftag der erbengemeinschaft).

mfg vom

showbee