Die Mutter von Person A und Person B ist gestorben. Sie hinterliess unter anderem Antiquitäten mit einem Wert von ca. 10000 Euro, davon steht Person A und Person B jeweils die Hälfte zu. Was macht nun Person B, wenn Person A diese Antiquitäten bei sich im Haus aufbewahrt und verkaufen möchte, um den Erlös zu teilen? Person A und Person B haben vereinbart, dass am 15. September die Sache geklärt wird und falls Person A bei Person B bis zu diesem Datum nicht anruft, soll sich Person B bei Person A melden, da eine Auszahlung der Hälfte des Wertes der Antiquitäten an Person B in Erwägung gezogen wurde. Person B hat dies getan, wurde von Person A um ein wenig Zeit gebeten, da sie viel Arbeit hätte. Am 21. September schrieb Person B an Person A eine E-mail, auf die keine Antwort kam. Telefonanrufe waren erfolglos. Auf Nachfrage bei der Tochter von Person A bekam Person B nur die Antwort, dass Person A sehr viel Arbeit hätte und sich wahrscheinlich aus diesem Grund nicht melden würde. Die Frau von Person A wird auch in diese Angelegenheit einbezogen und hat doch eigentlich in dieser Erbschaftssache nichts zu entscheiden. Angemerkt sei noch, das Person A eine eigene Firma hat und also finanziell nicht schlecht dasteht, während Person B und ihr Ehemann arbeitslos sind, der Ehemann schwerbehindert und nur 870 Euro ALG 2 beziehen. Was kann Person B tun?
Moin, Eva,
da ist eine Erbengemeinschaft entstanden. Erstmal gilt hier, dass kein Erbe allein über das ganze Erbe bestimmen kann. Wer die Auflösung der Erbengemeinschaft wünscht, kann die Auseinandersetzung verlangen, dabei wird das Erbe aufgeteilt; die einzelnen Gegenstände werden den Erben per Los zugesprochen. Wenn keine Aufteilung möglich ist, läuft es auf eine Versteigerung des Erbes und anschließende Aufteilung des Erlöses unter den Erben hinaus.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erben spielen dabei keine Rolle. Geregelt werden solche Streitigkeiten vom Nachlassgericht. Ein kundiger Anwalt wäre immer hilfreich, ob sich das bei 10.000 Euro lohnt, ist schwer zu sagen.
Gruß Ralf
Hallo.
da ist eine Erbengemeinschaft entstanden. Erstmal gilt hier,
dass kein Erbe allein über das ganze Erbe bestimmen kann. Wer
die Auflösung der Erbengemeinschaft wünscht, kann die
Auseinandersetzung verlangen, dabei wird das Erbe
aufgeteilt; die einzelnen Gegenstände werden den Erben per Los
zugesprochen. Wenn keine Aufteilung möglich ist, läuft es auf
eine Versteigerung des Erbes und anschließende Aufteilung des
Erlöses unter den Erben hinaus.Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erben spielen dabei
keine Rolle. Geregelt werden solche Streitigkeiten vom
Nachlassgericht. Ein kundiger Anwalt wäre immer hilfreich, ob
sich das bei 10.000 Euro lohnt, ist schwer zu sagen.
Das sieht weitgehend richtig aus.
Hier eine Linksammlung zum Thema:
http://www.dvev.de/aktuelle_pressemitteilungen/inhal…
http://www.ra-kotz.de/erbengemeinschaft.htm
http://www.ra-kotz.de/miterben.htm
http://www.dr-schroeder.com/Information/Erbrecht.pdf
http://www.bundesgerichtshof.de - suche nach 'erbengemeinschaft AND Streitwert ’ -> Streitwerte unter 10.000 Euro werden auch verhandelt
(siehe 2.Ergebnis)
http://www.schott-lemmer.de/index.html -> ‚Erben und Vererben‘
Möge es nutzen
mfg M.L.
Hallo,
da meine Internetseite ja schon genannt wurde, hier auch noch mein Senf zu deer Geschichte. Die Sache mit der Erbengemeinschaft ist richtig. D.h. hier liegt momentan eine ungeteilte Erbengemeinschaft vor. Diese kann jederzeit auf Wunsch eines der Erben auseinander gesetzt werden. Dies soll hier ja jetzt offenbar geschehen.
Bei der Auseinandersetzung gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten. Entweder man verteilt die Dinge Stück für Stück. Dann kann man nach persönlichen Preferenzen und Werten gehen, und kann ohne großen Stress die Sache regeln. Wird man sich nicht so leicht einig, gibt es ein verblüffend gut funktionierendes mathematisches Verfahren, um Dinge stückweise zu verteilen (jeder bestimmt für sich eine Reihenfolge des Interesses, und dann werden diese gegeneinander verrechnet). Ziemlich kompliziert, aber erstaunlich gut. Sobald jeder seine Dinge hat, kann er damit machen, was er will (selbstverständlich auch verkaufen).
Natürlich kann man die Sachen auch komplett freihändig verkaufen oder versteigern lassen, wobei letzteres eben auch der Weg wäre, wenn die Fronten verhärtet sind, und alles über das Gericht läuft.
Hier sehe ich momentan aber eher ein „Missverständnis“ auf Seiten desjenigen, der jetzt so dringend Geld braucht. Antiquitäten nimmt man nicht „mal eben“ und verkauft sie von heute auf morgen. Wenn man einen optimalen Erlös erzielen will, lässt man diese begutachten und bietet sie dann diversen Interessenten an. Bis dann endlich Geld in der Kasse ist, vergehen gerne schon mal einige Monate. Dann lohnt sich die Sache aber u.U. auch.
Hier würde ich natürlich auf jedem Fall „am Ball bleiben“ und ggf. auch mal anwaltlichen Rat einholen, allerdings dringend von Schnellschüssen mit Klage und den ganzen üblen Folgen (so etwas treibt Familien auf Dauer und sogar über Generationen auseinander) abraten.
Es kann ja auch sein, dass der andere Erbe überlegt die Sachen übernehmen zu wollen, und sich nur noch nicht über den Wert schlüssig ist, oder soviel Geld dann gerade nicht flüssig hat. Dann sollte man auch hierüber offen reden und eine Lösung finden. Sollte dem anderen Erben der genannte Wert nicht schlüssig erscheinen, kann man einen Gutachter bestellen und die Sachen schätzen lassen. Für die Auszahlung des Wertersatzes kann man Ratenzahlungen vereinbaren, … Geht alles immer noch schneller, einfacher und billiger, als die Gerichte zu beschäftigen.
Gruß vom Wiz
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