Erbschaft abtreten

Liebe/-r Experte/-in,

hallo,
wenn mein vater sterben sollte, will ich das erbe nicht antreten. somit bekomme ich ja auch keinen pflichtteil, oder?
muss ich bei irgendjemanden einen grund angeben, warum ich das erbe nicht antreten will?

danke schon mal für die antworten

lg maria

Hallo,

das solltest Du vielleicht mal einen Rechtsanwalt anfragen!

Gruß
Alex

hallo maria,
niemand kann dich zwingen ein erbe anzunehmen, auch wenn es VERSCHULDET IST. Somit wärest du frei. Es sollte aber bei einer verschuldung vor 6 wochen beim amtsgericht - nachlassgericht von dir protokolliert werden lassen. bei ablehnung bist du auch pflichtteilsfrei.

M.f.G.
petelennox

Durch die Ausschlagung des gesetzlich zustehenden Erbteils geht der Pflichtteil verloren. Anders ist es, wenn es sich um einen testamentarisch hinterlassenen Erbteil handelt. Die Ausschlagung muss nicht begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.