Erbschaft an Scheidungskinder

Sehr geehrter Herr Ginteman

Folgende Situation. Sie (A) und er (B) sind verheiratet und bekommen ein Kind ©. Die Ehe wird geschieden.
B besitzt ein Haus mit Gundstück und alles ist schuldenfrei.
B heiratet D, keine Kinder.
Was würde das Kind © als Erbschaft erhalten wenn B sterben würde? Welche Rolle spielen es, wenn B das Haus mit Grundstück an D, vor seinem Ableben an D überschreibt, schenkt usw. Und spielt der gesundheitliche Zustand des Kindes eine Rolle?

mit freundlichen Grüssen

Hotspot

Würde B kein Testament errichten, kommen C und D als gesetzliche Erben in Frage. Erhält D die Immobilie ganz oder zum Teil geschenkt und stirbt B innerhalb der 10-Jahresfrist (ab Schenkung), dann können sich Pflichtteilsergänzungsansprüche des C gegenüber D ergeben, je nach der rechtlichen Situation, wie sie sich im Todeszeitpunkt darstellt. Gesundheitliche Zustände und familiäre Situationen spielen dabei keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.