Stopp: Es geht hier nicht darum, dass sie das Erbe nicht annimmt, sondern offenbar dem Aufteilungsplan des Nachlassverwalters nicht zustimmt, und daher den ihr hiernach zugedachten Anteil zunächst nicht entgegen nehmen will, um dadurch keine Fakten in Bezug auf eine Akzeptanz der vorgenommenen Verteilung zu schaffen.
D.h. dem Nachlassverwalter bleibt hier zunächst nur übrig, den Erbteil weiter zu verwalten, und abzuwarten, ob Klage gegen den Aufteilungsplan erhoben wird. Alternativ kann er natürlich auch Klage auf Feststellung erheben, dass der Plan so korrekt ist, wenn er möglichst schnell zu Rechtssicherheit kommen will.
Man sollte sich natürlich überlegen, ob die Gründe der unzufriedenen Miterbin nicht ggf. sogar einen wahren Kern haben, und nicht ganz unberechtigt sind. Es kommt ja gerne mal vor, dass ein „aktiver“ Teil der Erben sehr flink bei der Hand ist, die für ihn interessanten Dinge aus dem Nachlass herab und die für ihn uninteressanten Teile herauf zu bewerten, und so zu einer etwas "verschobenen " Bewertung und Verteilung des Nachlasses kommt. Da sollte man sich dann fragen, ob man diesbezüglich ggf. Angriffsfläche geboten hat, die dann vor Gericht problematisch werden könnte, oder nicht.