Hallo, es ist alles geklärt, es bestehen keine Schulden. Wir sind 4 Geschwister und das Vermögen (gering) wurde zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Alle haben die Erbschaft angenommen und zu gleiche Teilen aufgeteilt.
Eine will das Erbe jetzt nicht annehmen, habe eine Frist von 2Wochen eingeräumt. Sie hat jetzt telefonisch mitgeteilt das Sie auf das Schreiben nicht reagieren wird.
Die Erbverweigerin sehr bald darauf aufmerksam machen, dass man eine Erbschaft vor dem Nachlassgericht persönlich ausschlagen muss, und dass es dafür recht kurze Fristen gibt (6 Wochen). Das kostet außerdem noch Gebühren.
Sie kann natürlich auch einfachheitshalber euch das Geld einfach schenken, dann hätte sie diesen Aufstand nicht. Wenn es nicht viel Geld ist, ist das vielleicht zu bevorzugen.
Hm, wenn sie das Erbe nicht offiziell ablehnen und auch dir gegenüber nicht schriftlich geben will, dass sie auf das Geld verzichtet, dann gehört es ihr wohl noch, würde ich so denken.
Ich würde dann einfach ein Sparbuch einrichten auf ihren Namen, aber so dass du noch drankommst (für den Fall, dass sie es doch irgendwann ablehnt), dass aber eventuelle Gebühren von diesem Betrag abgehen, und ihr dieses ca. drei Wochen vorher mitteilen. Außerdem würde ich ihr mitteilen, wo dieses Sparbuch aufbewahrt wird, und wo sie es sich also abholen kann.
Wollt ihr nicht daran mal arbeiten? Wieso ist sie so wütend auf euch?
Das ist anscheinend die einzige Art die ihr einfällt, euch dazu zu zwingen, sich mit ihren Problemen zu beschäftigen, die sie in der Familie hat und hatte. Ich würde denken, sie wünscht sich dringend, dass ihr euch mit ihr beschäftigt. - Das wird ja eine sehr lange Vorgeschichte haben. - Vielleicht solltet ihr mal eine Mediation machen?
Stopp: Es geht hier nicht darum, dass sie das Erbe nicht annimmt, sondern offenbar dem Aufteilungsplan des Nachlassverwalters nicht zustimmt, und daher den ihr hiernach zugedachten Anteil zunächst nicht entgegen nehmen will, um dadurch keine Fakten in Bezug auf eine Akzeptanz der vorgenommenen Verteilung zu schaffen.
D.h. dem Nachlassverwalter bleibt hier zunächst nur übrig, den Erbteil weiter zu verwalten, und abzuwarten, ob Klage gegen den Aufteilungsplan erhoben wird. Alternativ kann er natürlich auch Klage auf Feststellung erheben, dass der Plan so korrekt ist, wenn er möglichst schnell zu Rechtssicherheit kommen will.
Man sollte sich natürlich überlegen, ob die Gründe der unzufriedenen Miterbin nicht ggf. sogar einen wahren Kern haben, und nicht ganz unberechtigt sind. Es kommt ja gerne mal vor, dass ein „aktiver“ Teil der Erben sehr flink bei der Hand ist, die für ihn interessanten Dinge aus dem Nachlass herab und die für ihn uninteressanten Teile herauf zu bewerten, und so zu einer etwas "verschobenen " Bewertung und Verteilung des Nachlasses kommt. Da sollte man sich dann fragen, ob man diesbezüglich ggf. Angriffsfläche geboten hat, die dann vor Gericht problematisch werden könnte, oder nicht.