Erbschaft aus Straftat

Hallo Forum,

diesmal wirklich rein fiktiv, eine Diskussion beim Mittagessen: Also, jemand erbt eine Menge Geld (z.B. Sparbuch), ganz legal mit Erbschein und so. Er freut sich seines Lebens und beginnt das Geld zu verjubeln (ist ja genug da). Eines Tages erhält er einen Anruf von der Bank (oder die Polizei steht vor der Tür) und er erfährt, daß der Erblasser das Geld unrechtmäßig erworben hat (Betrug gegen Privat oder Straftat wie Drogenschmuggel). Muß er das Geld jetzt herausgeben? Was ist mit dem fehlenden Geld?

gruß - hans
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Hallo Hans,

diesmal wirklich rein fiktiv, eine Diskussion beim
Mittagessen:

Dann kann ich mich ja mal beteiligen. :wink: Wenn ich falsch liege werde ich hoffentlich nicht gesteinigt. :wink:

Also, jemand erbt eine Menge Geld (z.B.
Sparbuch), ganz legal mit Erbschein und so. Er freut sich
seines Lebens und beginnt das Geld zu verjubeln (ist ja genug
da). Eines Tages erhält er einen Anruf von der Bank (oder die
Polizei steht vor der Tür) und er erfährt, daß der Erblasser
das Geld unrechtmäßig erworben hat (Betrug gegen Privat oder
Straftat wie Drogenschmuggel). Muß er das Geld jetzt
herausgeben?

Ja, muß er. Vor dem Erbe hat kein Eigentum an dem Geld bestanden, das ändert sich durch die Erbschaft nicht. Das geld gehört immer noch dem früheren Eigentümer. (Bezieht sich auf Diebstahl oder Betrug. Bei ‚Drogenhandel‘ o.ä. hab’ ich keine Ahnung)

Was ist mit dem fehlenden Geld?

Da hätte er Glück, denke ich. er hat ja ursprünglich nicht wissen können, daß das Geld nicht sein Eigentum ist. Weil er es ‚verpulvert‘ hat, also keine Wertsachen dafür gekauft, kann er geltend machen, daß er nicht mehr bereichert ist.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/__81…

(Absatz 3)
Das Geld, das nicht mehr da ist, muß er nicht ersetzen.

cu Rainer

Da hätte er Glück, denke ich. er hat ja ursprünglich nicht
wissen können, daß das Geld nicht sein Eigentum ist. Weil er
es ‚verpulvert‘ hat, also keine Wertsachen dafür gekauft, kann
er geltend machen, daß er nicht mehr bereichert ist.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/__81…

(Absatz 3)
Das Geld, das nicht mehr da ist, muß er nicht ersetzen.

hi,

gilt aber nur insoweit er sich keine normalen aufwendungen erspart hat. wenn er von dem geld 10 jahre lang seine miete gezahlt hat, dann hat er sich diese aufwendungen erspart. in der höhe ist der wegfall der bereicherung nicht geltend machbar.

also wenn verprassen, dann für luxus DEN MAN SICH SONST NICHT LEISTEN KÖNNTE!!! also weltumrundungen mit dem luxusdampfer, ferrari zu schrott fahren, zum abendessen nach paris etc…

mfg vom

showbee

Hi showbee,

also wenn verprassen, dann für luxus DEN MAN SICH SONST NICHT
LEISTEN KÖNNTE!!! also weltumrundungen mit dem luxusdampfer,
ferrari zu schrott fahren, zum abendessen nach paris etc…

ja, so war ‚verpulvern‘ gemeint. Stand ja so im Ursprungsposting.

cu Rainer

Möllemann… die Erben haben auch geerbt!!!
fällt mir gerade ein…
LG Ulli

Hallihallo,

Möllemann… die Erben haben auch geerbt!!!
fällt mir gerade ein…

…aber die Leben ja schon im Luxus!
Wer definiert denn hier Überluxus, oder wie ist da die Steigerung?
LG TeeBird

Hallo Ulli,
Möllemann hat auch sein Vermögen nicht geklaut. Sondern nur unrechtmäßig für seinen Wahlkampf verwendet.
Gruß
Axel

off topic

Hallo Ulli,
Möllemann hat auch sein Vermögen nicht geklaut. Sondern nur
unrechtmäßig für seinen Wahlkampf verwendet.
Gruß
Axel

Hi Axel, ist jetzt ein wenig off-topic…
aber unrechtmässig war es in jedem Fall… also warum werden die Dinge unterschiedlich behandelt???

Gruss Ulli, die zwar vor Gericht niemanden mehr verurteilen lassen kann, der schon tot ist… aber … irgendwie das ganze aus dem Auge verliert, sobald kein Bargeld sondern Überweisungen im Spiel sind!

Hallo Ulli,
Möllemann hat auch sein Vermögen nicht geklaut. Sondern nur
unrechtmäßig für seinen Wahlkampf verwendet.
Gruß
Axel

DANKE Axel !

mich für eine Heirat entscheiden zu müssen. Wir studieren beide und es droht eine Nichtverlängerung des Visums (er kommt aus einem afrikanischen Staat). Wie üblich: Nur die Heirat scheint rettendMuß er das Geld jetzt

herausgeben? Was ist mit dem fehlenden Geld?

gruß - hans
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Ging uns so. Schwarzgeld des Onkel. 2 Wochen vor seinem Tode
verschenkte er eine Million an seinen noch nicht bestallten
Betreuer. Der löschte das Konto. Nach zwei Jahren zeigte der
sich selbst an, zahlte Schenkungssteuer.

Finanzamt ermittelte und rechnete nach.

Folge : jetzt ham wa ne Mio Schulden…