Erbschaft ausgeschlagen - bei der Bank gebürgt

Meine Mutter  ist verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen .
Allerdings habe ich für Sie für einen Kredit gebürgt .
Muß ich den Kredit zurück zahlen ?

Hallo,

die Antwort ist ganz einfach. Wenn noch Schulden offen sind, dann haftet der Bürge in vollem Umfang.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

klarer Fall:
Erbschaft ausgeschlagen, daraus entstehen keine Kosten.

Bürgschaft - ist in jedem Fall in vollem Umfang zu leisten - sämtliche Kosten.

Gruß
Manfred

Hallo

Bürgschaft - ist in jedem Fall in vollem Umfang zu leisten - sämtliche Kosten.

Ich würde aber vermuten, dass zuerst das, was evtl. noch an Werten da ist, für die Schulden verwendet werden muss. Falls noch irgendwas von Wert da ist.