Meine Mutter ist verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen .
Allerdings habe ich für Sie für einen Kredit gebürgt .
Muß ich den Kredit zurück zahlen ?
Hallo,
die Antwort ist ganz einfach. Wenn noch Schulden offen sind, dann haftet der Bürge in vollem Umfang.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
klarer Fall:
Erbschaft ausgeschlagen, daraus entstehen keine Kosten.
Bürgschaft - ist in jedem Fall in vollem Umfang zu leisten - sämtliche Kosten.
Gruß
Manfred
Hallo
Bürgschaft - ist in jedem Fall in vollem Umfang zu leisten - sämtliche Kosten.
Ich würde aber vermuten, dass zuerst das, was evtl. noch an Werten da ist, für die Schulden verwendet werden muss. Falls noch irgendwas von Wert da ist.