Erbschaft ausschlagen

Sohn hat ohne Zustimmung Name gewechselt , kann ich ihn nun enterben, oder aus der Erbschaft ausschliessen ?

Erbschaft ausschlagen

Hallo,

es scheint so, aber da würde ich lieber mal einen Anwalt fragen.

Hallo,
Sohn kann man weder enterben noch von der Erbschaft ausschliessen. Auch wenn er einen anderen Namen hat bleibt er trotzdem Sohn.

Eine gesetzgemäße Enterbung wäre mit dieser Begründung nicht möglich, da der genannte Grund nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen (Gründen) zählt. Sie können ihn aber -wie immer möglich und ohne Nennung von Gründen- auf den Pflichtteil setzen. Das kann auch durch Nichtnennung im Testament geschehen.

ich glaube nicht. Zumindest der Pflichtteil wird immer fällig sein. Es gibt wohl die Möglichkeit bei grobem Undank durch Betrug oder wenn derjenige versucht hat einen umzubringen. Aber ein Namenswechsel wird wohl nicht als Grund gelten. Es sind ja auch Kinder erbberechtigt, die nur genetisch verwandt sind (ausserhalb der Ehe gezeugte Kinder) und sonst nichts mit der Familie zu tun haben.

nein er ist trotzdem ihr leibliche kind und hat immer ein recht auf pflichtteil

nach meiner ansicht nicht,er wurde doch nicht adoptiert,oder?