theoretischer Fall: Nehmen wir an, eine Person verstirbt. Als Angehörige gäbe es noch eine Mutter, einen Bruder sowie minderjährige Kinder dieses Bruders. Nun würde doch die Mutter und der Bruder (als Erbe des verstorbenen Vaters) zu gleichen Teilen erben, oder?
Spräche nun etwas dagegen, dass der Bruder (Freibetrag 20.000 € ?) auf das Erbe verzichtet sowie der Bruder und seine Frau das Erbe auch für die gemeinsamen Kinder ausschlagen (wann müsste das das Vormundschaftsgericht machen?), damit die Mutter (Freibetrag 100.000 €, günstigerer Steuersatz ?) Alleinerbe ist. Und dass die Mutter dann dem Sohn die Hälfte des Erbes schenkt.
Gehen wir dabei davon aus, dass auch ein im Bereich von 10 Jahren evtl. anfallendes Erbe der Mutter an den verbliebenen Sohn incl. der Schenkung unter der Freigrenze von 400.000 € liegt.
Wäre weiters etwas besonderes zu beachten, wenn nun sowohl Mutter als auch Bruder z. B. einem evtl. Freund der Verstorbenen je 20.000 € schenken würden?
Hi, immer vorausgesetzt gesetzliche Erbfolge = kein Testament vorhanden!
Erbin der verstorbenen Person ist im geschilderten Fall dann einzig und allein die Mutter. Die kann dann mit dem Erbe machen was sie will.
Geschwister sind in diesem Fall nicht erbberechtigt, ebensowenig deren Kinder.
Geschwister (aber nicht deren Kinder) wären es nur wenn auch die Mutter schon vor dem Erblasser verstorben wäre.
MfG ramses90
ich ging ursprünglich auch davon aus, dass ohne Testament nur die Mutter erbberechtigt ist. Aber schau dir mal diesen Artikel an http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge - Beispiel 2. Hier ist auch beschrieben, warum der Bruder durch die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt ist.