Guten Tag,
können Halbgeschwister ihren verstorbenen Halbbruder (gleiche Mutter, andere Väter) beerben? Wenn ja, zu welchen Teilen?
Danke für Auskunft!
Luisa
hallo,
Geschwister können nicht untereinander beerbt werden, es sei denn es wäre ein Testament gemacht gewesen.
pete
Hallo Luisa,
bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, will aber trotzdem versuchen, Dir zu helfen…
Ich habe einen Sohn mit einem Mann, der danach noch Vater mindestens eines weiteren Sohnes geworden war.
Soweit ich mich noch erinnern kann, wurde mir seinerzeit (mußte Vaterschafts- u. Unterhaltsklage einreichen) seitens des Jugendamts u. Gerichts mitgeteilt, daß mein Sohn voll erbberechtigt gegenüber seiner Familie (leibl. Vater + Halbbruder) sei.
Müßtest mal die gesetzliche Erbfolge recherchieren:
Hatte Dein verstorbener Halbbruder Familie (Frau, Kinder) - die wären dann wohl in erster Linie erbberechtigt - erst danach folgen meines Wissens seine Eltern u. Geschwister (in dem Fall ist es gleichgültig, ob „Voll“- oder „Halbgeschwister“).
Tut mir leid, daß ich Dir nur das sagen kann - aber ich glaube zu wissen, daß Du gleich erbberechtigt bist wie (evtl. vorhandene) Vollgeschwister!
Die einzige Ausnahme (ist ja schon 28 Jahre her bei mir, daß ich diese Infos bekommen hatte) wäre, wenn es darum ginge, das Elternhaus zu vererben - in diesem Fall hätte wohl das „Halbgeschwister-Kind“ lediglich Anspruch darauf, ausgezahlt zu werden u. nicht - wie die „Vollgeschwister“ Anrecht auf´s Haus…
Liebe Grüße sendet
BB-Muddi
danke schön für die Auskunft!
Luisa
hallo,
Geschwister können nicht untereinander beerbt werden, es sei
denn es wäre ein Testament gemacht gewesen.
pete
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft, ich denke, das hilft schon!
Luisa
Die Erbteile kann man nur berechnen, wenn bekannt ist, wie die Verwandtschaftsverhältnisse sind: Lebt der Vater des verstorbenen Sohnes, leben vollbürtige Brüder desselben, sind Geschwister vorverstorben und hinterließen sie Kinder usw.?
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
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