Servus,
in F muss mit der Abwicklung eines Erbes ein Notar beauftragt werden, wenn Immobilien vorhanden sind. Dieser wird sich auch darum kümmern, welche gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigten vorhanden sind und diese ggf. informieren, falls der Sohn den Erbfall verheimlichen möchte.
Es sieht ziemlich ähnlich aus wie in Deutschland: Grundsätzlich Testierfreiheit, beschränkt durch Pflichtteilsansprüche (die sich in F glaube ich anders als in D unmittelbar gegen die Erbmasse und nicht gegen die Erben richten, da bin ich nicht sicher), ohne Testament gesetzliche Erbfolge. In der gesetzlichen Erbfolge ist der Ehegatten mit 1/4 dabei, die übrigen 3/4 werden zwischen den Abkömmlingen aufgeteilt.
Pflichtteilsansprüche sind großzügiger bemessen als in D, Einzelheiten gibt es hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-pflichtteilsrecht-in-frankreich-ein-aktueller-ueberblick_127986.html
Wenn der Vater das Haus verkauft und den Erlös durchbringt, bevor er stirbt, gibt es nix mehr zu erben, das ist richtig. Wenn vom Erlös etwas übrig ist, fällt das Geld genauso in die Erbmasse, wie das ohne Verkauf mit dem Haus gewesen wäre. Wenn das Haus unter Wert verkauft wird, lässt sich wie in D zeigen, welcher gedachte Anteil dabei geschenkt worden ist. Der Unterschied: In Frankreich gibt es kein Abschmelzen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, es werden alle Schenkungen berücksichtigt, egal wie lange sie zurück liegen.
Wegen der Sache mit dem Telefon: Berlin - Haguenau dauert 7 - 8 Stunden je nach Verbindung. Man kann also mit einer Übernachtung relativ leicht feststellen, ob der Vater noch lebt, auch wenn offenbar kein Kontakt mehr besteht.
Schöne Grüße
MM