Erbschaft bei Pflichtteil

Ich habe von meinen Vater seinen anteil an einen Haus laut Testament geerbt, mit den Hinweis das ich ihn nach den Tode von meiner Mutter gepflegt habe, ein Bruder hat nur Anspruch auf den Pflichtteil aus den Erbe´, ich würde gerne mal wissen ob ich einen anteil für die 5 Jahre von den Erbe abziehen kann wo ich meinen Vater gepflegt habe.

Hallo,
ich habe Deine Frage so verstanden, ob Du vom Pflichtteil Deines Bruders anteil mäßig was abziehen kannst? Meine Antwort heißt nein. Solange Dein Bruder sich nicht erbunwürdig gemacht hat, steht ihn sein volles Pflicht Erbe zu.

Nein! Dieser Pflegeaufwand ist mit den 75 %, statt nur 50 % des Erbes abgegolten; schließlich wurde Ihr Bruder aufgrund der Erbanordnung bereits auf die Hälfte seines gesetzlichen Anspuches von 50 % auf 25 % herabgesetzt. - Mehr geht nicht! Dies 25 % des Erbwertes müssen Sie ihm auszahlen.

Hallo,

für die 5 Jahre Pflegezeit bekommst du leider nix extra. Schön wäre es manchmal.

Sorry, mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.

Grüße
Caddy