im Rahmen der PrivatInso. muß der Schuldner ja ihm zufallende Erbschaftsansprüche hälftig an den InsoVerwalter weiterleiten.
Kann der Schuldner denn auch das Erbe ausschlagen und seinen Kindern direkt zukommen lassen oder wird der ausgeschlagene Anteil automatisch an die anderen Erben ( da mehrere Erben da sind ) verteilt ?
LG Mainz, Beschluss vom 23.04.2003 - 8 T 79/03, ZVI 2003, 362
Leitsatz:
Die Ausschlagung einer Erbschaft stellt keinen Verstoß gegen die Obliegenheiten aus § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO dar. Sie ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht vom Insolvenzbeschlag umfasst ist.
wenn der Schuldner das Erbe ausschlägt, dann kann es nicht direkt an seine Kinder gehen, sondern die anderen Erben - im Zweifel der Staat - bekommt seinen Anteil.
Dies ist nun keine Expertenmeinung sondern meine:
Ich würde jedem, der versucht, den Gläubigern Geld vorzuenthalten die Restschuldbefreiung verweigern.
Hallo,
wenn ich mich recht entsinne, schlägt der Erbe das Erbe für dne gesammten „Ast“ aus, sein Anteil wird also nicht an seine Kinder weitergereicht, sondern unter den Erben gleicher Ordnung aufgeteilt.
Erst wenn kein weitere Erbe gleicher Ordnung da ist, könnten die Kinder wieder ins Spiel kommen.
Gruß