Liebe „wer weiss was-Gemeinde“!
Habe da eine etwas komplizierte Anfrage:
Mein Wohnzitz ist seit 2 Jahren Spanien, ich bin dort gemeldet und zahle dort auch meine Steuern. In Deutschland hatte ich seinerzeit erhebliche Probleme mit dem Finanzamt und musste deswegen auch neben den € 150.000 beim Finanzamt auch noch den Offenbarungseid beim Gerichtsvollzieher ablegen.
In Spanien konnte ich jetzt wieder normal anfangen ohne Probleme zu bekommen. Meine Frage jetzt - sollte mir in Deutschland eine Erbschaft in Aussicht stehen, ist es dann zu raten das Erbe abzulehnen, oder kann ich das Erbe ohne Angst vor deutscher Pfändung vom Finanzamt antreten, wenn ich dafür ordentlich die spanische Erbschaftsteuer entrichte?
Vielleicht klingt die Frage ein wenig banal erklärt - trifft es aber in Stichworten so:
Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien erbt eine Haushälfte in Deutschlannd, hat aber den Offenbarungseid in D. und Schulden beim Finanzamt. Was zählt dann „Stattsbürgerschaft“ oder „Wohnsitz“ im Ausland.
Würde mich über substantielle Antworten sehr freuen…DANKE