Kann ich zivilrechtlich wirksam die Erbschaft einiger meiner Kinder auf deren Erbschaftssteuerfreibetrag beschränken? Den überschießenden Teil sollen dann andere Kinder erben. Sämtliche Kinder haben auf die Geltendmachung des Pflichtteils verzichtet. Andere zu berücksichtigende Erben gibt es nicht.
Ja,aalerdings sollten Sie dies notariell festlegen!
Kann ich zivilrechtlich wirksam die Erbschaft einiger meiner Kinder auf deren Erbschaftssteuerfreibetrag beschränken? Denüberschießenden Teil sollen dann andere Kinder erben.Sämtliche Kinder haben auf die Geltendmachung des Pflichtteils verzichtet. Andere zu berücksichtigende Erben gibt es nicht.
Hallo, ja, das geht.
Ingeborg
Hallo,
da würde ich Sie bitten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Grundsätzlich können Sie verfügen, was Sie wollen. Aber was genau Sie machen müssen, kann ich Ihnen anhand Ihrer Informationen nicht beantworten. Insbesondere das mit dem Pflichtteilsverzicht leuchtet mir nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
offensichtlich haben Sie viele Kinder.
Also, Sie können per Testament einige Kinder auf den Pflichtteilsanspruch setzen -der Pflichtteilsverzichtsvertrag müsste natürlich aufgehoben werden.
Die anderen Kinder würden dann den Nachlass zu gleichen Teilen bekommen.
Wenn der Erbschaftssteuerfreibetrag unter dem Pflichteilsanspruch liegt, der Erbverzichtsvertrag korrekt ist, können Sie auch Ihr Vorhaben verwirklichen.
Der Text im Testament könnte z.B. lauten:
Hiermit setze ich meine Kinder … je zu gleichen Teilen als Erben ein. Mein Kind …geb. am … soll als Vermächtnis aus meinem Vermögen einen Betrag in Höhe von 200.000,00 € erhalten, mein Kind …geboren am … soll aus meinem Vermögen als Vermächtnis ebenfalls 200.000,00 € erhalten, usw.
Alles klar?
mfg
PB
hallo
leider kann ich ihnen bei dieser Frage keine Antwort geben, sorry.
lg sicha
Wenn der Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten gekürzt werden soll oder diese ganz darauif verzichten wollen oder sollen, so kann das nur rechtlich wirksam notariell durchgeführt werden.
Eine Verzichtserklärung die nicht notariell gemacht wurde hat keinerlei rechtliche Wirkung. Also der Pflichtteilsberechtigte kann dann trotzdem seinen Pflichtteil in Höhe von 50 % geltent machen.
Ja, könnte man aber wissen Sie, daß jedes Kind ohnehin einen Freibetrag von 400.000,- Euro hat?
Gruß
Hilde
Wenn der Pfl.verzicht notariell erfolgt ist, bestehen m.E. keine Hindernisse, es sei denn, Sie sind anlässlich des Verzichtes eine diesbezügliche Bindung eingegangen wie z.B. durch einen Erbvertrag.
Guten Tag,
notariell müsste das möglich sein, aber eine genaue Auskunft kann ich leider nicht geben.
Lieben Gruss von ninja
Hallo,
bin mir nicht sicher, aber glaube schon über ein Testament ist doch vieles möglich.
Fragen Sie sicherheitshalber einen Fachanwalt für Erbrecht.
Gruß Sylvia
kann ich keine antwort zu geben
Sie können die Beträge vererben, wie Sie das möchten. Sie müssen nicht automatisch alle Kinder zu gleichen Teilen einsetzen. Oder wie meinen Sie diese Frage?
Habe sie zumindest so verstanden 
LG aus Stuttgart
P.S. Wie immer alle Angaben ohne Gewähr!