Erbschaft! Betrug oder rechtmäßig?

Folgener Fall: Meine Großtante ist im Juni nach langer und schwerer Demez verstorben.Sie hat keine nahen Verwandten. Wir als Nichte und 2 Grossnichten haben jetzt per Testament erfahren das wir je zu 1/2 und 1/4 und 1/4 Anteile geerbt haben! Alteres Haus und Sachwerte.
Ihren Lebensgefährten hat sie den lebenslangen Nießbrauch an ihrem gesamten Nachlaß vermacht.Zu ihren zeitpunkt des Todes also am Todestag waren noch ca.3500 € auf ihrem Konto sowie ein Aktienpaket in Höhe von 38 000 €. Da der Lebensgfährte eine Bankvollmacht hat ( auch nach dem Tode ) wurden 2 Tage später alle Konten geplündert und die Aktien wurden zu gunsten des Lebensgefährten verkauft. Gehört nicht der gesamte Nachlass den Erben? Der Lebensgfährte hat ja " nur " Nießbrauchrecht! Er kann doch nicht 2 Tage nach dem Tode meiner Tante die Aktienpaket verkaufen? Hat er sich strafbar gemacht?

Trösten Sie sich mit dem älteren Haus!

Nein, hätte der Lebensgefährte nicht gedurft. Erst einmal muß man die Testamentseröffnung abwarten und darf nicht eigenmächtig handeln. Ich denke die Bank wusste noch nicht einmal vom Tod Deiner Tante, als er das Aktienpaket verkauft hat. Strafanzeige bei der Polizei stellen.