Erbschaft der Eltern

Hallo, wenn eine Vermögende Person kinderlos verstirb sind die Eltern gesezliche Erben. Die haben bei vorhandenem testament auch einen Pflichtteilsanspruch. Würde sich dieser Pflichteilsanspruch auf die Siefgeschwister weiter vererben wenn der Elternteil verstirbt?
Gruß
Roland Steinmann

jallo roland,
der pflichtteilsanspruch wird weitervererbt, die „Nächsten“ haben auch nur den Pflichtteil.
m.f.g.

pete

hallo roland,
der Pflichtteilsanspruch bleibt für die nächsten Erben bestehen.
m.f.g

pete

Wenn der Anspruch beim Tod des Pfl.berechtigten noch bestanden hat, dann vererbt er sich genau so, wie alle anderen Nachlasswerte.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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