Hallo,
Person A, ohne Kinder, ist Hauptbesitzer einer Eigentumswohnung.
Die Ehefrau von A ist plötzlich verstorben und ihre Schwester hat gerichtlich ¼ der Wohnung geerbt. Wie kann die Person A die Schwägerin dazu bewegen, um den Anteil von ihr zurück zu erwerben. Bis jetzt weigert sie sich. Die Person A will die Eigentumswohnung verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Person A, ohne Kinder, ist Hauptbesitzer einer
Eigentumswohnung.
Was ist denn bitte ein Hauptbesitzer?
Entscheidend dürfte hier übrigens eher sein, wem die Wohnung gehört, und wenn ich das richtig verstehe, gehörte sie bis zum Tode von As Frauen beiden, richtig?
Die Ehefrau von A ist plötzlich verstorben und ihre Schwester
hat gerichtlich ¼ der Wohnung geerbt.
Den Ausdruck „gerichtlich erben“ kenne ich nicht; was meinst du damit? Was genau ist denn vor Gericht passieren?
Wie kann die Person A
die Schwägerin dazu bewegen, um den Anteil von ihr zurück zu
erwerben. Bis jetzt weigert sie sich. Die Person A will die
Eigentumswohnung verkaufen.
Wenn der Fall so liegt, wie ich ihn verstehe - A und die Schwester der Verstorbenen sind Miteigentümer der Wohnung, bilden womöglich noch eine Erbengemeinschaft -, dann kann A die Wohnung m. E. ohne Zustimmung der Schwester versteigern lassen nach §§ 180 ff. ZVG. Da ich mich speziell mit dem Recht der Wohnungen nicht auskenne, ist das jetzt etwas spekulativ, aber bei Grundstücken wäre es so. Vielleicht kann ja ein richtiger Jurist noch mal was dazu sagen 
Levay
Hallo,
Person A ist der Eigentümer der Wohnung.
Die Wohnung gehörte, auch vor den Tod der Ehefrau, nur der Eheleuten dh. zu Person A und seiner verstorbenen Ehefrau.
Sie hatten kein Testament gemacht. Die Ehefrau hatte eine Schwester, die in einer anderen Stadt wohnt.
Nach dem plötzlichen Tod der Ehefrau, wurde gesetzlich (vom Amtsgericht angeordnet) (ohne „A“ zu fragen), dass die Schwester der verstorbenen Ehefrau 1/4 der Wohnung erbt und sie als Teilbesitzerin im Grundbuch eingetragen worden ist.
Wie kann „A“ die Schwägerin dazu bewegen, den Anteil der Eigentumswohnung (1/4) von ihr abkaufen?
Dankeschön im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Jan
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Wie kann „A“ die Schwägerin dazu bewegen, den Anteil der
Eigentumswohnung (1/4) von ihr abkaufen?
Da wir die Schwägerin nicht kennen, können wir das auch nicht sagen. Im Extremfall kann man die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ beantragen. Einzelheiten erfährt man beim Amtsgericht oder bei einem Anwalt.