Erbschaft einer Immobilie vor dem Tod

Hallo,
meine Mutter besitzt ein unverschuldetes Zweifamilienhaus, in dem sie die eine Wohnung und mein Bruder die zweite Wohnung bewohnt.
Das Haus ist sehr alt (ca 1950) wurde zwischenzeitlich zwar teilrenoviert, muss nun aber weiteren Renovierungen unterzogen werden. Diese möchte mein Bruder nun vornehmen, möchte im Gegenzug aber (für die eigene Sicherheit und die erforderlichen Bankkredite) das Haus vorab überschrieben bekommen.
Wir alle sind uns einig: er bekommt das Haus, ich werde ausgezahlt von ihm.
Um unnötige Kosten zu vermeiden haben wir vor, den Vergleichswert der Immobilie selbsttätig zu dritt zu ermitteln. Einschlägige Artikel habe ich mir dazu bereits durchgelesen. Die Frage ist jetzt nur, welcher Prozentsatz des Vergleichswertes an mich ausgezahlt werden muss? Und ob wir unsere Abmachung einfach schriftlich festhalten können und dann in trauter Dreisamkeit nurnoch notariell beglaubigen lassen können? Oder bauen wir da naive Luftschlösser?
Vielen Dank schon einmal für alle Ratschläge!
Gruß Wasserratte_80

Hallo Wasserratte,

ich denke, Sie sollten einfach einen Anwalt mit der Sache beschäftigen, dann bekommen Sie fachlichen Rat.

mfg
Pietzner

Hallo,kenn mich da auch nicht aus lg.
meine Mutter besitzt ein unverschuldetes Zweifamilienhaus, in
dem sie die eine Wohnung und mein Bruder die zweite Wohnung
bewohnt.
Das Haus ist sehr alt (ca 1950) wurde zwischenzeitlich zwar
teilrenoviert, muss nun aber weiteren Renovierungen unterzogen
werden. Diese möchte mein Bruder nun vornehmen, möchte im
Gegenzug aber (für die eigene Sicherheit und die
erforderlichen Bankkredite) das Haus vorab überschrieben
bekommen.
Wir alle sind uns einig: er bekommt das Haus, ich werde
ausgezahlt von ihm.
Um unnötige Kosten zu vermeiden haben wir vor, den
Vergleichswert der Immobilie selbsttätig zu dritt zu
ermitteln. Einschlägige Artikel habe ich mir dazu bereits
durchgelesen. Die Frage ist jetzt nur, welcher Prozentsatz des
Vergleichswertes an mich ausgezahlt werden muss? Und ob wir
unsere Abmachung einfach schriftlich festhalten können und
dann in trauter Dreisamkeit nurnoch notariell beglaubigen
lassen können? Oder bauen wir da naive Luftschlösser?
Vielen Dank schon einmal für alle Ratschläge!
Gruß Wasserratte_80

Herr Hauschulz ist im Urlaub und beantwortet zur Zeit keine Anfragen

hallo w.80,
wenn alles so liefe wäre es schön.
Wenn Deine Mutter das Haus an den Sohn überschreibt bist Due immer mit drin. Du hast ja auf alle Fälle den Pflichtteil, der die Hälfte des normalen Erbes ist.
Erkundige Dich bei der Stadt, was das Grundstück und Haus wert ist. Davon nimmst Du den Dir zugedachten Betrag und gehst bei der Überschreibung mit zum Notar und erklärst, dass mit dieser Abfindung Dein Erbe ausbezahlt wäre. Dass der Bruder ev. das Geld für Dich aus der Bankfinanzierung zaubern will ist nicht so klug.
Sollte das Haus überschrieben sein und die Mutter verarmen, d.h. kann das Altersheim nicht selbst bezahlen, muss der Bruder das Haus innert zehn Jahren retour geben.(ungerechtfertigte Bereicherung)!
Du bist auf jeden Fall beim Notar immer dabei.

M.f.G.
pete

.

Guten Morgen.
Bei dieser Geschichte würde ich doch einen Notar hinzu fügen, gamit jeder von Euch sicher im Boot sitzt. L:G: Flair.