Erbschaft einer Schwester

Hallo Forumsmitglieder. Folgender Fall: Die Schwester meiner Frau ist letzte Woche im Alter von 90 Jahren verstorben. Die letzten 3 Jahre lebte sie in einem Seniorenheim. Während sie noch " rüstig " war, wurde sie von einer Nichte betreut. Diese hat sie auch weiterhin im Heim besucht und ihr die Leibwäsche gewaschen. Ein Testament ist nicht vorhanden, allerdings gibt es ein Schriftstück ( wir haben es noch nicht gelesen) das bei der Kontoführenden Bank der verstorbenen hinterlegt sein soll. Die Nichte hatte auch schon über die ganzen Jahre eine Verfügungsvollmacht über das Konto. Nach Angaben der Nichte soll das verbliebene Guthaben alleine ihr gehören, dies sei der Wille der Verstorbenen. Ist dieses Papier rechtsverbindlich, oder steht meiner Frau irgend ein Betrag zu?
Für jede brauchbare Antwort bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
loewe41

Hallo loewe,

maßgeblich sind hier die §§ 1922 BGB.

Wenn ein Testament vorhanden wäre, würde das gelten (Nach dem Sachverhalt scheint das Thema Pflichtteil keine Rolle zu spielen).
Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft:

  1. Erben Ehemann & Kinder
  2. Erben die Eltern
  3. Erben die Geschwister
    usw.

Da kein Testament zu existieren scheint und die ersten zwei Punkte keine Rollen zu spielen scheinen, würden also die Geschwister zu gleichen Teilen erben.

Wobei natürlich nichts dagegen spräche, wenn die gesetzlichen Erben auf ihren Erbteil zugunsten der Nichte verzichten, wenn es der tatsächliche Wille der Verstorbenen ist.

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Eine Nichte deiner Frau - also die Tochter der Erblasserin - oder deren Nichte?

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Die Verbindlichkeit eines Schriftstückes zu beurteilen, dessen Inhalt wir nicht kennen, ist unmöglich.

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Möglicherweise auch eine Nichte der beiden, falls es weitere Geschwister gab. :smiley:

Das vermute ich, aber der Fragesteller wird das sicher bald aufklären.

Beider Nichte.
Tochter der Erblasserin kann man ausschließen.
Warum wohl?
Weder Geschwister noch Nichten sind gesetzliche Erben, wenn Erblasser Kinder hat.

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Vielen Dank für die Antworten. Die Nichte ist die Nichte der Erblasserin und meiner Frau. Der Mann der Verstorbenen ist schon vor langer Zeit gestorben, Kinder aus dieser Ehe gab es keine. Ein Testament gibt es nicht, lediglich das bei einer Bank hinterlegte Schreiben. Meine Frau ist die einzige noch lebende Schwester der Verstorbenen, Brüder gab es keine.
loewe41

was ein Testamtent sein könnte.

Wurde ein Nachlasspfleger mit den Erbe beauftragt?

Also die Tochter einer inzwischen verstorbenen Schwester?

langsam kann man dazu nur diese Erklärung dazu heranziehen:

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Ja, so ist es

Nein, das ist nicht vorgesehen