Erbschaft Erbengemeinschaft

Hallo,

habe noch eine Frage zu einer bestehenden Erbengemeinschaft.
Zum einen wohne ich im Haus 1 meiner Eltern, welches ich 1999 als stark renovierungsbedürftig übernommen habe.Dieses war vorher vermietet.
Wir haben im Laufe der Zeit sehr viel Geld und Zeit investiert und den Wert des Hauses deutlich gesteigert.
Wir haben keine Miete gezahlt aber sämtliche Nebenkosten gezahlt.
Nach dem Tod meiner Mutter lebt mein Vater in Ihrem 1960 erbauten Haus 2.
Nach dem Tod meiner Mutter sind mein Vater, mein Bruder und ich zu einer Erbengemeinschaft geworden.Jetzt sind beide Häuser zu je 3/8 auf meinen Bruder und mich und zu je 1/4 auf meinen Vater geschrieben.
Mein Bruder behauptet jetzt das er nichts mehr an mich anzahlen muß da ich ja all die Jahre mietfrei dort gelebt habe.
Und sich die Ersparnis mit der Auszahlung an mich ausgleicht.
Er gäbe mir seinen 3/8 Anteil und ich Ihm seinen und damit wäre es erledigt.
Mich stört jetzt das das Haus was er bekommen soll viel jünger, viel größeres Grundstück komplett renoviert ist.
Und er, wenn er es jetzt bekommen würde und verkaufen würde einen viel höheren Verkaufwert erzielen würde als das Haus was ich als Bruchbude übernommen habe und komplett auf meine Kosten renoviert habe.
Klar hätte ich das alles vorher regeln sollen aber man glaubt ja immer an das gute im Menschen.Es war bis dato immer besprochen das mir mein Bruder was ausbezahlt.
Mein Vater hat mir bereits seinen Anteil zu 1/4 an beiden Häusern bei seinem Todesfall versprochen.
Welche Möglichkeiten habe ich um hier eine gerechte Lösung zu finden?
Ich möchte nur das es gerecht ist und das fühlt es sich für mich im Moment nicht an.
Wenn ich das Haus damals nicht übernommen hätte , hätte es aufwendig saniert werden müssen was meine Eltern aber nicht finanzieren konnten und somit hätte er verlauft werden sollen.
Dann hätte er ja heute auch keinen Anspruch an mich und mein investiertes Geld.

Ihr Vater, Ihr Bruder und Sie befinden sich in einer
Erbengemeinschaft d. h. allein kann keiner etwas
unternehmen-kein ´Hausverkauf-keine Darlehnsaufnahme
u.s.w. Sollte bei Banken Geldvermögen vorhanden sein,
daß von der Mutter stammt, so müssen alle drei Erben
gemeinsam auftreten.
Wenn sie den Verkaufswert der beiden Häuser wissen wollen, so müßten sie dies von einem amtlichen Schätzer
einschätzen lassen. Erst dann können sie genau sagen,
was das Haus 1 oder 2 wert ist. Solange alle drei Erben
im Grundbuch eingetragen sind, müssen keine Zahlungen
erfolgen, höchstens es wird ein Haus verkauft und dann
wird entsprechend der Erbquote aufgeteilt.

Da die Beteiligten keine Vereinbarung getroffen haben (ausser Ihrem Nutzungsrecht an der Bruchbude), zählen nur die Beteiligungen an der Erbengemeinschaft und evtl. die künftige letztwillige Verfügung Ihres Vaters mit dem Ergebnis, dass die Beteiligten entweder auf eine gütliche Einigung angewiesen sind, oder notfalls die Auseinandersetzung der Gemeinschaft im Wege der Versteigerung beider Immobilien erfolgen muß. Letzteres sollten Sie möglichst vermeiden!
Die gütliche Einigung geht so:
Gemeinsam wird, falls eine Übereinstimmung über die beiden Verkehrswerte nicht besteht, ein Sachverständiger für Immobilien mit der Schätzung beauftragt. Dabei müssen von ihm Ihre Wertverbesserungen herausgerechnet werden. Auch die von Ihnen nicht entrichtete Miete (abzügl. Nebenkosten) sollte er gleich mit schätzen. Anhand dieser Zahlen wird gegeneinander verrechnet. Notfalls können Sie das einem Notar übertragen, den Sie ohnehin für den Vertrag benötigen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

hallo,
in dieser sache bin ich nur ein laie,sicher hat ein anderer aus diesem forum eine kompetente antwort,
viel glück

Hallo und guten Tag,

ich glaube, da ist nicht viel zu machen. Wenn sich solch eine Angelegenheit nicht zwischenmenschlich lösen lässt, bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Bei Geld hört die Freundschaft leider auf und oft auch die Verwandtschaft.

Wie wäre es mit einer Schätzung der beiden Häuser durch einen Sachverständigen?

Manchmal überschätzt man den Wert eines Hauses einfach. Auch wenn das Gebäude B größer und schöner erscheint, kann es durchaus Mängel aufweisen, die den Wert in erheblichem Maße beeinträchtigen können.

mfG
Carsten

Ho lonelygirl,
im Grunde genommen weiss ich was du willst, hast es aber sehr schlecht formuliert. wer das alte Haus renov. hat warst anscheinend du oder wer noch?
Also ihr seid immer noch eine Erbengemeinschaft und in dieser Gemeinschaft kann kein anderer alleine etwas machen, wenn nicht ALLE zustimmen. Bleibe im alten Haus wohnen und höre nicht auf den Bruder und tausche nichts, warum tauschen, habt ihr nicht alle das Erbe für zwei >Häuser angetreten? Hast du das alte Haus geschenkt bekommen oder gekauft? Fragen über Fragen.
Ihr kommt nur weiter, wenn alle drei das gleiche wollen, es kann keiner dem anderen etwas wegnehmen oder
drohen. Ob dein Vater dir 1/4 versprochen hat, oder nicht, würde erst gelten, wenn er jetzt das viertel im Grundbuch für dich verankert. Dann hättest du es fest, ansonsten würde bei seinem Tod dein Bruder auf alle Fälle den Pflichtteil bekommen. Im Moment hat niemand einen Anspruch auf einen Teil eines Anderen.
Wenn nur einer bockt bleibt es wie es jetzt ist. Ihr werdet wahrscheinlich in dieser Konstellation Jahre miteinander verbunden bleiben wobei nach dem Tod deiner Mutter alle drei für die beiden Häuser aufkommen müssten. Es gibt nur eine Möglichkeit für dich, das ganze Erbe ohne Rücksicht zur Teilungsversteigerung anmelden.
Allein diese Androhung bringt Deinen Bruder zum nachdenken.
M.f.G.
pete

Hallo Herr Gintemann,
da mein Bruder sich absolut querstellt habe ich ihm jetzt mit der Teilversteigerung gedroht falls wie keine faire Lösung finden.Natürlich möchte ich das auf jeden Fall vermeiden, das wäre ein Verlustgeschäft für beide Seiten. Habe ich das richtig verstanden, daß man einen Notar damit beauftragen kann das Erbe zu errechnen? Damit endlich mal Zahlen auf den Tisch kommen und man dann verhandeln kann.Klar wird das erstellen zweier Gutachten auch sehr viel Geld kosten aber leider kann man mit meinem Bruder nicht reden.
Auf alle mir bestätigten fairen Vorschläge ist es bis jetzt nicht eingegangen.
Danke.
Gruß
C.K:

Der Notar wird mit Zahlen nur dienen können, wenn über die Immobilienwerte wenigstens annähernd Einigkeit besteht. Die Beauftragung des Notars und des Gutachters hat nur Sinn, wenn Sie sich einig sind, diesen Weg zu gehen/zu versuchen.–
Die Versteigerung bedeutet nicht unbedingt einen Verlust, vor allem dann nicht, wenn nur einer von Ihnen der Antragsteller ist und bleibt, damit er im Falle nicht akzeptabler Gebote den Antrag zurück nehmen kann. Hier können Sie das Risiko erkennen.