Ich habe gerade von einer Erbschaft erfahren, das Erbe wurde auf eine Erbengemeinschaft verteilt.
Die zuständige Rechtspflegerin war wenig mitteilsam,
zunächst muß sich dei Erbengemeinschaft zusammenfinden und sich abstimmen.
Wie geht es danach weiter, woraus erbibt sich z.B. die berehctigung ein Haus zu verkuafen?
Was ist, wenn sich nicht alle im testament genannten Eren auffinden lassen?
Deine letzte Frage:
Dann muß so lange gesucht werden, bis alle gefunden werden.
Das Haus müssen alle Verkaufen (= versteigern). Dauert etwa zwei Jahre - habe ich einmal gemacht
Geduld! Sobald alle Erben und deren Anteile feststehen können Sie das Erbe anteilig unter einander aufteilen. Beim Einfamilienhaus kann das nach einem Verkauf oder falls damit jemand nicht einverstsnden sein sollte, durch eine Teilugnsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschft im Grundbuch geschehen.
Ihre Frage „woraus erbibt sich z.B. die
berehctigung ein Haus zu verkuafen?“ verstehe ich nicht. Nachlaßgegenstände kann die Gemeinschaft nur gemeinsam verkaufen. Sie kann einen Bevollmächtigten beauftragen und ermächtigen. Der Immobilien-Verkauf erfolgt vor einem Notar. Die Gemeinschaft muss sich durch einen Erbschein ausweisen, den erhält sie über einen Notar oder bei der genannten Rechtspflegerin bzw. bei dem Amtsrichter.
Zunächst lohnt es sich wegen des Zeitgewinns und der Kostenersparnis, den Gesuchten doch noch zu ermitteln, auch wenn´s mühsam ist!! Anderenfalls muss ein Abwesenheitspfleger durch das Amtsgericht bestellt werden, falls die Mitwirkung des Miterben bei Handlungen der Gemeinschaft -wie z.B. beim Hausverkauf- notwendig wird. Dadurch wird einiges langwieriger und kostspieliger (Schätzungskosten etc.).
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Erben einig sein was getan wird auch ein Verkauf muss von allen gemeinsam entschieden werden.
Ich habe gerade von einer Erbschaft erfahren, das Erbe wurde
auf eine Erbengemeinschaft verteilt.
Die zuständige Rechtspflegerin war wenig mitteilsam,
zunächst muß sich dei Erbengemeinschaft zusammenfinden und
sich abstimmen.
Wie geht es danach weiter, woraus erbibt sich z.B. die
berehctigung ein Haus zu verkuafen?
Was ist, wenn sich nicht alle im testament genannten Eren
auffinden lassen?
Sicherlich gibt es die Möglichkeit alle Erben zu finden. Sollten Erben bereits v erstorben sein, so haben diese den anteil an der Erbengemeinschaft zu erhalten.
Eine Erbengemeinschaft kann nur Einstimmig entscheiden. Sobald eine Person dagegen stimmt kann die Erbengemeinschaft z.B. nicht verkaufen.
Es kann natürlich nach längerem Verfahren mit einem
Gerichtsbeschluss eine Änderung herbeigeführt werden .
z.B. Versteigerung eines Objektes bei uneinigkeit.
hallo waldmaedchen
im mormalfall müssen alle erben mit dem verkauf einverstanden sein.
wenn ein erbe nicht auffindbar ist oder verstorben, wird das erbe unterden anderen erben aufgeteilt. für das auffinden gibt es aber, soweit ich weiss, eine bestimmte frist.
es wäre gut, wenn sie sich beim zuständigen gericht als erbe melden, denn sie müssen sich, um das erbe antreten zu können, identifizieren. das geht nur vor dem erbschaftsgericht.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
lg sicha
ben Sie sich in Geduld und hoffen Sie mal, dass der schlimmste aller Fälle eintritt, das kein Miterbe auftaucht, der namentlich zwar bekannt, jedoch ohne zustellfähige Adresse ist. Verfügen über das Erbe, also auch das Haus, kann nur die Erbengeminschaft im Ganzen als neuer rechtsfähiger Eigentümer in Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Diese Gemeinschaft kann, dem jeweilgen Anteil am Erbe entsprechend, Erträge aus der Vermietung und Verpachtung nach Abzug von Kosten ziehen. Ein einzelner Erbe vermag insoweit nichts. Er kann aber seinen Erbanteil den übrigen Erben zum Kauf gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Schlage die übrigen Erben dies aus, kann jeder Erbe für sich, ohne die Zustimmunbg der übrigen Erben, eine Antrag auf Versteigerung des Hauses zur Aufhebung der Geminschaft bem Amtsgericht stellen. Aus dem Versteigerungserlös erhält jeder Erbe nach Abzug der Vefahrensksoten seinen Anteil vom Gericht ausgezahlt.
Hallo,
eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam etwas aus dem Erbe verkaufen,d.h.es müssen alle mit dem Verkauf des Hauses z.B.einverstanden sein.
Wenn sie mal in Google diese Stichwörter eingeben,kommen eine Menge informative Seiten.
Hallo,
die Erben bekommen eine Frist gesetzt um sich zu melden.Sollte dieses nicht geschehen wird nach dem nächsten Verwandtschaftsgrad des nicht auffindbaren Erbes ermittelt.
Eine Erbengemeinschaft kann sich als recht schwierig herausstellen wenn sich nicht alle aus dieser Gemeinschaft einig sind.Gemeinsame Pflichten und Rechte.
die Erbengemeinschaft „bestimmt“ , was mit dem Erbe passiert. Es müssen sich alle einig sein. Dass jemand nicht gefunden wird, gibt es i.d. Regel nicht. Wenn man von jemandem weiß, der lebt, aber man nicht weiß, wo, wird dessen Teil „weggetan“, d. h. für diesen Teil wird ein Nachlassergänzungspfleger eingesetzt, der das Geld verwahrt bis der Erbe gefunden wird.
Ist z. B. oft so bei im Ausland lebenden Erben.
In der Regel finden sich aber alle Erben
LG aus Stuttgart
Wenn noch was ist, einfach melden.
vielen Dank, mir war nicht klar gewesen dass der Verkauf vor einem Notar erfolgt und dass hiezu der Erbschein notwendig ist.
Gerne würde ich noch eine Frage loswerden , und zwar
wurde das Testament von der 2. Frau 1990 mitunterzeichnet, mit der Aufgabe sich um entsprechende Schritte zu kümmern.
Nach seinem Tod 2008 wurde das Testament erst kürzlich von seiner ehemligen sekretärin - die auch bedacht wurde - aufgefunden. Welcher Termin ist nun relevant für das Erbe - die Mitteilung durch das Gericht, oder der damalige Todeszeitpunkt; bzw. welche Mitteilungspflichten hätte die Witwe gehabt?
Sie schreiben leider nicht, welches Problem oder Thema Ihre Frage betrifft. Die Witwe sollte was mitteilen?? Ohne Aufforderung ist die Witwe gegenüber Miterben zu irgendwelchen Auskünften nicht verpflichtet. Gefundene Testamente muss jeder sofort abliefern (ohne Aufforderungen).