Kann man, eine „Option“ im Grundbuchamt eintragen lassen wenn ein Elternteil bereits verstorben ist aber der ander noch im Haus lebt?
Kann man, eine „Option“ im Grundbuchamt eintragen lassen wenn
ein Elternteil bereits verstorben ist aber der ander noch im
Haus lebt?
Hi,
was für eine Option?
Gruß
Tina
Hallo
Sorry, mir fiehl nichts besseres ein - mit Option meinte ich sowas wie einen Vermerk oder Eintragung im Grundbuchamt, damit der überlebende Teil das Haus nicht alleine veräussern kann.
LG’s
dani
Hallo
Sorry, mir fiel nichts besseres ein - mit Option meinte ich
sowas wie einen Vermerk oder Eintragung im Grundbuchamt, damit
der überlebende Teil das Haus nicht alleine veräussern kann.
Hi,
warum das denn? Der Überlebende kann - falls testamentarisch oder notariell nichts gegenteiliges vereinbart wurde - mit seinem Eigentum machen, was er möchte.
Das ist sein gutes Recht.
Gruß
Tina