Ein Sohn erbt von seinem Vater, der aber noch lebt, ein Haus und zahlt seine Geschwister aus.
Er lebt nun in diesem Haus, der Vater im Seniorenheim.
Was passiert, falls der Vater ein Pflegefall wird?
Müssen dann die Kinder ihr ererbtes Geld abgeben?
Und was ist mit dem Sohn, der Im Haus lebt?
Ein Sohn erbt von seinem Vater, der aber noch lebt, ein Haus
und zahlt seine Geschwister aus.
Jursitisch ist ihm das Haus im Zuge der vorweggenommen Erbfolge geschenkt worden.
Er lebt nun in diesem Haus, der Vater im Seniorenheim.
Was passiert, falls der Vater ein Pflegefall wird?
Die Pflegkosten wären von ihm zunächst aus eigen Einkünften, dann Vermögen zu bestreiten. Reicht dies nicht aus, wären die Kinder aus ihren Einküften, nicht Vermögen, elternunterhaltsverpflichtet, sofern sie unterhaltsfähig wären: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechn…
Müssen dann die Kinder ihr ererbtes Geld abgeben?
Sofern die Zahlungen im Schenkungsvertrg geregelt würden, ja.
Und was ist mit dem Sohn, der Im Haus lebt?
Grds. kann der Schenker 10 Jahre lang aus Rechtsgrund Verarmung seine Schekungen zurückfordern.
Für den Fall eines Sozialhilfeantrags des bedürftigen Schenkers ginge dieser Forderungsanspruch auf den Sozialhilfeträger über, der die Schenkung rückgängig machen kann.