Erbschaft - Haus - Nicht verkaufen dürfen

Hallo ihr Lieben - vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage:

Eine alte Tante will mit ihr Haus vererben. Sie war schon beim Anwalt und hat alles geregelt. Ich kenne keinerlei Einzelheiten.

Sie sprach immer mal davon, dass ich das Haus behalten und eigentlich nicht verkaufen soll. Fall 1: Wenn das nun so schriftlich fixiert ist, wie lange gilt das? Wie lange muss ich warten bis ich das doch einmal verkaufen kann? Ich wohne in der Großstadt und kann schon aus beruflichen Gründen nicht 300 km weg aufs Land ziehen - und das Haus höchstens vermieten. Nach was für einem Zeitraum kann ich das Haus dann doch verkaufen?
Fall 2: Wenn Sie schriftlich nichts fixiert haben sollte und mir es persönlich nur mündlich mitgeteilt hat, kann ich es dann sofort verkaufen?

Wenn es sich nur um eine sogenannte Auflage in einem Testament handelt, keine Testamentsvollstreckung angeordnet worden ist und kein anderer Miterbe Rechte aus dieser Auflage herleiten kann, dann gibt es niemanden, der das Verkaufsverbot durchsetzen könnte.
mfg H.G.

hallo solitude,
wenn du gar nichts weist, mache dir vorerst keinerlein gedanken, sollte die tante dich in einem testament bedacht haben, kann sie dazu viele bestimmungen aufnehmen, die du dann einhalten musst z.B.nicht verkaufen - diese schriftliche fixierung in punkto testament, gilt so lange, bis sie ein neues testament aus irgendwelchen gründen machen will, dann ist "deines hinfällig. mündlich geht überhaupt nichts!!! wenn von seiten der tante noch weitere erben da sind - musst du mit ihnen teilen oder wenigstens den pflichtteil ausbezahlen!
du kannst nur warten bis eine testamentseröffnung stattfindet, wobei auch fraglich ist ob ein testament beim erbschaftsamt liegt oder bei der tante zu hause.
m.f.g.
pete

  1. das testament liegt beim anwalt
  2. ich bin der alleinerbe
  3. wenn es die bestimmung schriftlich gibt, dass das haus nicht verkauft werden soll/darf … a) gilt diese bestimmung dann auch? b) wenn kein zeitraum vereinbart/festgeschrieben ist - nach welcher zeit darf ich das haus denn doch irgendwann verkaufen?

danke für die info.
ich bin der alleinerbe.
ich denke, dass es nur eine auflage ist, die schriftlich fixiert sein könnte.
was bedeutet es, wenn eine „testamentsvollstreckung angeordnet worden ist“? was hätte das dann für konsequenzen/auswirkungen?

Die Konsequenz wäre, dass dieser TV auf die Erfüllung der Auflage zu achten hat, und sie gegen Sie einklagen könnte. Solange die TV besteht, ist das Grundbuch wie gesperrt. Die TV muss im Testament zumindest angedeutet werden.
H.G.

und wie lange würde diese auflage dann gelten?
wann könnte ich frühestens das haus verkaufen?
gar nie?
oder nach 10 jahren?
kann doch nicht auf ewig gelten, oder?
danke für dihre kompetente antwort.

Die im Testament genannte Frist ist maßgebend. Ein unbeschränktes Verbot ist m.E. nicht rechtens. Die Höchstfrist beträgt, wenn keine günstigeren Faktoren eine Rolle spielen, nach meiner Kenntnis dreißig Jahre (?).
H.G.

hallo solut.,
a) diese Bestimmung gilt selbstverständlich, da es der letzte Wille ist/war.
b) gar nicht - ich denke aber es gibt noch einen Anhang dazu.
pete

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Stichwort „Knebelung“!

kann leider nicht helfen