Erbschaft Haus Vorrang Grundbuch oder Notareintrag

Hallo,

hätte eine Rechtsfrage zu einer Erbschaft eines Hauses mit Grundstückt. Zählt bei Rechtsfragen das Datum des Grundbucheintrages oder das Datum des Notars, wenn diese zwei Monate auseinanderliegen?

MfG
Karl

Hallo, tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung!

Es kommt auf die Art der Rechtsfrage an. Das Datum der GB-Eintragung zu einem Eigentumswechsel ist wichtig für den dinglichen Erwerb. Für den schuldrechtlichen Erwerb ist der Notarvertrag von Bedeutung.
mfg
H.G.

eher der grundbucheintrag mfg

hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den erbschein erfolgt sein muss.
m.f.g
petelennox

tut mir leid da kenn ich mich nicht so gut aus

Hallo,

kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das steht?

Grüße Karl

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Hallo,

kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das steht?

Grüße Karl

hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt
hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den
erbschein erfolgt sein muss.
m.f.g
petelennox

Hallo,

kannst du mir evtl. irgendwelche Paragraphen nennen wo das
steht?

Grüße Karl

Hallo,
das dürfte nirgends stehen,weil ein Notar in seinen Verträgen freie Hand hat. In diesen Verträgen steht das oder auch nicht was Du wissen willst.Grundsätzlich ist der Grundbucheintrag massgebend, weil eine Auflassung (Notar) keine Eigentumsübertragung ist! Sollte aber z.B. der Notar schreiben: Übergang von Nutzen, Lasten, und Besitz etc. erfolgt zum Datum des Notarvertrages, so ist das das Übergangsdatum und zwar sofort! Dann wäre der Grundbucheintrag nur eine Formsache. Der Notarsvertrag ist die Lösung, wie er verfasst wurde! Glaube mir unser Staat hat aber immer Recht, auch wenn eine Angestellte einen schweren Fehler macht - ich weiss wovon ich rede.
M.f.G.
pete

hallo karl, wenn man ein haus und/oder mit grundstück geerbt
hat zählt das Datum des grundbucheintrages der durch den
erbschein erfolgt sein muss.
m.f.g
petelennox

Ich kann nur wiederholen: Es kommt auf die Art der Rechtsfrage an, da ich nicht weiss, worum es eigentlich geht. Generell gibt es hierzu keine gesetzliche Regel.
H.G.