Hallo,
hätte eine Rechtsfrage zu einer Erbschaft eines Hauses mit Grundstückt. Zählt bei Rechtsfragen das Datum des Grundbucheintrages oder das Datum des Notars, wenn diese zwei Monate auseinanderliegen?
MfG
Karl
Hallo,
hätte eine Rechtsfrage zu einer Erbschaft eines Hauses mit Grundstückt. Zählt bei Rechtsfragen das Datum des Grundbucheintrages oder das Datum des Notars, wenn diese zwei Monate auseinanderliegen?
MfG
Karl
Was für eine Rechtsfrage soll das denn sein? Und was genau macht der Notar in diesem Fall denn überhaupt?
Zählt bei Rechtsfragen das Datum des
Grundbucheintrages oder das Datum des Notars, wenn diese zwei
Monate auseinanderliegen?
Was sind den bei dir „Rechtsfragen“?
Das Eigentum am Grundstück erwirbt man durch Einigung und Eintragung, will heißen, dass der Grundbucheintrag den Eigentumserwerb abschließt. Jedoch werden im notariellen Vertrag regelmäßig andere Vereinbarungen hetroffen hinsichtlich Übergabe, Tragung öffentlicher Lasten, etc.
Die Belastung des Grundstückes ist jedoch nur möglich (ohne Mitwirkung des Verkäufers) soweit das Eigentum umgeschrieben ist.
ml
Hallo,
auch ich verstehe die Frage nicht. Was sind „Rechtsfragen“
Im Erbfall wird der Erbe aber Eigentümer des Grundstücks mit Eintritt des Erbfalls.
Gruß
P.