Erbschaft in Deutschland, aber Erbe im Ausland

hallo Forum

manchmal kommt man sich vor wie in einem schlechten Film.
meine Mutter hatte einen Cousin, den sie nie im Leben (naja oder mal vor fuffzig Jahren… ) gesehen hat.
Dieser Mann ist verstorben und hat ihr was vermacht, der Deibel weiss was… Da es Muttern auch nicht wusste, hat sie abgelehnt. Mit dem Erfolg, dass ICH nun nachrückte.
Das zuständige AG weigert sich, über die Art des Erbes Auskunft zu geben, obwohl ein befreundeter Anwalt von mir behauptet, man MÜSSE mir Auskunft geben…

Wenn ich, was ich vorhabe, ablehne, MUSS ich dazu hier in Griechenland auf das nächste Konsulat, das dürfte in meinem Fall Igoumenitsa sein, ein Einfachweg von rund 100km
Dazu kommen die Kosten der Honorarkonsulin, na toll… und wofür??? Für eine Sache die ich nicht will und nicht angeleiert habe…

Fällt irgendjemand dazu was ein, wie man das vermeiden könnte… kann man denn nicht einfach per Einschreiben ablehnen??

Hoffe auf Tips…
Grüsse
Karin

Willkommen in Griechenland,

als Griechin müsstest du doch wissen das dort andere Gesetze herschen :smile:

Soweit ich weiss, also in einem anderen Fall :

Nur ein griechischer Anwalt hatt das recht in die sogennante Aktenkammer einzutreten oder einzusehen.

Ergo, wenn du einen in Griechenland damit beauftragts müsste dieser dir sagen was auf dich wartet.

Anderst sieht das aus wenn deiner mutter bzw. dir, ein Erbe kommt was in einer „Diathiki“ steht, da ist das wie ein Überraschungsei.

Ob so oder so, du kannst einen Anwalt in GR bevollmächtigen in deinem namen die sache abzulehen. Dann ist alles erledigt.

Zuletzt, so oder so ein paar hundert Euro wird dich das kosten.

Alleine durch die griechische Behöre (also ohne bezahlte Hilfe) bist du verloren.

Gruß
Jannis

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haaaalt stooopp… ich bin KEINE griechin (KARIN!!!)sondern deutsche, die sich halt momentan die nächsten paar monate in GR aufhält… aber nun von einem deutschen Amtsgericht die nachricht erhielt, dass ein erbe ansteht… in D, nicht in GR

es geht also NUR darum, ob ich ggf vor einem griech. NOTAR das erbe ausschlagen kann oder unbedingt zur honorarkonsulin nach Igou muss…denn da ich den erblasser nicht mal dem namen nach kenne, werd ich mich wohl dazu entschliessen, da man mir nicht mitteilt, woraus das erbe besteht und ich angst vor einem verschuldeten nachlass habe…

grüsse karin

Hallo,

Aufgabe von deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht Dich vor einem deutschen Gericht zu vertreten sondern Dir im Falle eines Passverlustes, einer strafrechtlichen Verfolgung durch die oertlichen Behoerden etc. zu helfen oder Dir Urkunden zu geblaubigen (http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular…).

Schick dem Gericht per Einschreiben Deine Ablehnung und gut ist. Schreib, dass Du bis zum x im Ausland bist und daher nicht persoenlich vorstellig werden kannst. Dann sind die wieder dran um Dir zu sagen was sie von Dir wollen. Alles mit Einschreiben und Kopien aufbewahren.

K.

nein kasi, so einfach ist es leider nicht.

natürlich habe ich dem zuständigen AG bereits mitgeteilt, dass ich mich z.zt. im ausland aufhalte, daher hab ich auch 6 MONATE zeit, mich zu entscheiden.
und ebenjenes AG hat mir auch mitgeteilt, dass ich die ablehnung ausschliesslich über eine dt. botschaft oder ein dt. konsulat machen kann. weder vor einem griech. notar möglich, noch per einschreiben…

so leicht sind deutsche behörden nicht zufriedenzustellen :wink:

grüsse
karin

Hmm, das hat mich nun doch interessiert. Offenbar ist es so, dass man ein Erbe nur persoenlich beim AG ausschlagen kann. Da Du aber nicht dort vorstellig werden kannst wird eine deutsche Auslandsvertretung (Achtung: Dies schliesst nicht unbedingt einen Honorarkonsul ein!) als „Aussenstelle“ des AG anerkannt. Auf http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular… gibt es ein Merkblatt zum Download. Am besten rufst Du vorher das naechste GK oder das Buergertelefon des AA in Berlin an und fragst wie genau ein Deinem Fall vorzugehen ist.

Wie man sich irren kann…

Viel Erfolg

K.