Vater war im Pflegeheim und ist gestorben. Dadurch sind ca. 75.000€ an Pflegekosten aufgelaufen.
Mutter hat das Erbe angenommen, da sie im eigenen Haus lebt und zahlt jetzt 100€ monatlich zurück.
Ich wohne zur (geringen) Miete mit im Haus in einer abgetrennten Wohnung.
Mutter muß jetzt selbst ins Pflegeheim und wird wahrscheinlich nicht mehr lange leben.
Da die Kosten jetzt schon den Wert des Hauses übersteigen frage ich mich wie´s weitergehen soll.
Was ist mit meinem Mietvertrag, wenn Mutter stirbt und ich das Erbe ausschlage?
Es gibt sonst keine Erben.
Als Kind können Sie zum Unterhalt für die eigene Mutter nur insoweit herangezogen werden, dass Ihre eigene Lebensführung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. - Hier sollten Sie sich insoweit keine Sorgen machen; der Rahmen ist da recht weit zu Ihren gunsten bemessen!
Wichtig ist, dass Sie eine ordnungsgemäßen Mietvertag mit der Mutter abschließen, der Ihre mietvertraglichen Rechte im Haus auch über den späteren Tod oder den vorherigen evtl. Vermögensverfall der Mutter hinaus schützt! Solch ein Vertrag gilt auch gegenüber jedem Rechtsnachfolger. Die Wohnung der Mutter können Sie im Zuge der Räumung durch die Mutter in gleicher Weise mietweise übernehmen und sich in einem solchen Vertrag das Recht zur Untervermietung einräumen lasssen!
Sollte die Muter sterben, wäre immer noch Zeit zu überlegen, welchen Wert das Haus in Relation zu den bei Eintritt des Erbfalles aufgelaufenen Schulden hat. Würden die Schulden überwiegen, dann könnten Sie das Erbe ausschlagen. Wäre der Wert des Objektes jedoch deutlich höher als die Verschuldung, dann könnten Sie das Erbe dennoch antreten und das Haus verkaufen, um danach den die Verschuldungn übersteigenden Mehrerlös zu vereinnahmen.
Mit Erbrecht kenne ich mich leider nicht aus.
Genausowenig damit, warum solche Pflegekosten überhaupt haben entstehen können und warum die Angehörigen dies übernehmen müssten.
Ich würde hier dringend einen entsprechenden "Fach-"Anwalt zur Rate ziehen. Eine Erstberatung ist nicht so teuer und „Nichtbetuchte“ erhalten diese sogar gratis über die Prozesskostenbeihilf zB.
Ansonstn wäre eine Verbraucherberatung sinnvoll: Wie kann ich das Haus erhalten, ohne die Schulden übernehmen zu müssen. Vielleicht ist es möglich.
Nur auf den Mietvertrag bezogen:
Derjenige, der das Eigentum am Haus erwirbt oder erhält, übernimmt damit den Mietvertrag und die Mieter.
Das wäre dann wohl erstmal der Staat, denke ich. Aber das hat wieder mit Erbrecht zu tun.
Wenn der Mieter nicht das Eigentum am Haus erwirbt, bleibt der Mietvertrag gegenüber dem Folgevermieter grundsätzlich gültig.
Erwirbt eine Privatperson das Haus, besteht für den jetzigen Mieter die Gefahr einer Kündigung aus Eigenbedarf heraus.
ALSO TIPP: Verbraucherberatung oder Anwalt aufsuchen.
Ja, das ist traurig.Nach dem Tod Deiner Mutter ist wohl der Mietvertrag ungültig. Wenn Du das Erbe aus schlägst ( ist ja auch in Deinen Fall sinnvoll)
wird das Haus wohl Zwangsversteigert. Wenn Du Glück hast findet sich ein Käufer, der Dich als Mieter übernimmt.
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vater war im Pflegeheim und ist gestorben. Dadurch sind ca.
75.000€ an Pflegekosten aufgelaufen.
Mutter hat das Erbe angenommen, da sie im eigenen Haus lebt
und zahlt jetzt 100€ monatlich zurück.
Ich wohne zur (geringen) Miete mit im Haus in einer
abgetrennten Wohnung.
Mutter muß jetzt selbst ins Pflegeheim und wird wahrscheinlich
nicht mehr lange leben.
Da die Kosten jetzt schon den Wert des Hauses übersteigen
frage ich mich wie´s weitergehen soll.
Was ist mit meinem Mietvertrag, wenn Mutter stirbt und ich das
Erbe ausschlage?
Es gibt sonst keine Erben.