Erbschaft mit dem Kind aus der Ehemans "Ex"-Ehe teilen?

Familie: Ehemann, Ehefrau, Kind. 
Die Ehefrau und Ihre Eltern sind Eigentümer von mehreren immobillien-Objekten in Deutschland und Ausland.

Fall die Ehefrau stirbt oder aber auch von Ihren Eltern erbt - muss das auch mit noch einem Kind des Ehemannes aus seiner Ex-Beziehung geteilt werden? 

Werden die Immobillien-Objekte der Ehefrau (gekauft vor der Ehe, geschenkt während der Ehe und evtl. Geerbt während der Ehe besteht) zu Gemeinschaftseigentum der Eheleute?
Welche Ansprüche hat das Kind des Ehemannes aus der Vorbeziehung ( betreffend Eigentum der Ehefrau und Ihrer Eltern)?

Ist durch das Kind aus der Vor-Beziehung die Erbrechte des gemeinsammen Kindes gefährdert? (Gemeint ist, ob er nicht alles erbt und mit dem Kind aus der Ex-Beziehung teilen muss)

Wie kann die Ehefrau ihre Eigentum und ihrer Eltern so wie Er ansprüche eigenes Kindes gegenüber des Kindes aus der Ex-Beziehung schützen?

Vielen Dank Im Voraus!

Hallo!
Nach gesetzlicher Erbfolge (ohne Testament) erben doch nur Verwandete,im Sinne von blutsverwandt.

Das ist doch beim Kind aus erster Ehe des Mannes nicht der Fall. Dieses Kind erbt nicht von der „Stiefmutter“ oder deren Verwandten. Es erbt nur vom eigenen Vater und von der eigenen Mutter, Ex-Ehefrau.

Wenn Ehefrau verstirbt und es kein Testament gibt,dann erben Ehemann und die Eltern der Frau.
Gibts inzwischen ein gemeinsames eheliches Kind,dann erbt das 1/2 und der Ehemann 1/2.

Vereinbart man nichts besonderes in der Ehe,dann gilt Zugewinngemeinschaft, d.h. eigenes Vermögen und Besitz vor der Ehe bleibt getrennt,nur ab der Eheschließung ist neu erworbenes Vermögen gemeinschaftlicher Besitz.

Man kann aber auch Gütertrennung vereinbaren (Notar).

Will man nicht das Kind aus erster Ehe erbt,dann muss man es eben testamentarisch anders regeln. Das Kind bekommt dann „nur“ das Pflichtteil,also die Hälfte des sonst zustehenden Anteils. Weniger geht nicht.

MfG
duck313

Herzlichen Dank für die Antwort.
Die Immobillienobjekte, die die Ehefrau während der Ehe von ihren Eltern geschenkt bekommen hat - gehören dann auch zu dieser Zugewinngemeinschaft?

Kann man dann alles dem gemeinsamen ehelichen mindejährigen Sohn schenken, damit im Falle des Versterbens der Ehefrau nichts geerbt bzw. Geteilt wird?

Fall die Ehefrau stirbt oder aber auch von Ihren Eltern erbt -
muss das auch mit noch einem Kind des Ehemannes aus seiner
Ex-Beziehung geteilt werden? 

Sofern das Kind nicht von der Ehefrau adoptiert wäre, hätte es als Stiefkind keinen Erbanspruch oder Pflichtteilsrecht an deren Nachlass.

Werden die Immobillien-Objekte der Ehefrau (gekauft vor der
Ehe, geschenkt während der Ehe und evtl. Geerbt während der
Ehe besteht) zu Gemeinschaftseigentum der Eheleute?

Auch in einer Ehe bleiben die Vermögen der Eheleute stets getrennt voneinander.

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaftet verheiratet: Nein. Sie fallen dem Anfangsvernögen der Erblasserin zu, erhöhen also allenfalls um die Differenz der Wertsteigerung der Immobilien während der Ehezeit den neben dem Erbrecht bestehenden pauschalierten Zugewinnanspruch der Witwers.

Welche Ansprüche hat das Kind des Ehemannes aus der
Vorbeziehung ( betreffend Eigentum der Ehefrau und Ihrer
Eltern)?

Nach der gesetzlichen Erbfolge keinen; eine denkbare Begünstigung durch Vermächtnis oder Erbeinsetzung des Stiefkindes besteht ja offenbar nicht.

Ist durch das Kind aus der Vor-Beziehung die Erbrechte des
gemeinsammen Kindes gefährdert? (Gemeint ist, ob er nicht
alles erbt und mit dem Kind aus der Ex-Beziehung teilen muss)

Noch einmal: Nein. Nur leibliche oder adoptierte Abkömmlinge wären am Nachlass der Ehefrau überhaupt erb- oder pflichtteilsbrechtigt.

Wie kann die Ehefrau ihre Eigentum und ihrer Eltern so wie Er
ansprüche eigenes Kindes gegenüber des Kindes aus der
Ex-Beziehung schützen?

Das muss sie nicht, weil es ohne Adoption überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch des Stiefkindes gibt.

Allerdings kann sie nicht verhindern, dass es über seinen Vater etwas bekommt.

Wollte sie hingegen verhindern, dass das Stiefkind Immobilien vom Vater erwürbe, muss sie ihren Ehemann per Testament oder Erbvertrg von deiner gesetzlichen Erfolge ausschliessen und ihn auf den hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld beschränken.

Vielen Dank Im Voraus!

Gern, G imager

Hi, damit sollte man zu einem Fachanwalt für Erb- und Familienrecht gehen.
Den Eltern der Ehefrau wäre jetzt schon anzuraten den Enkel (Kind der Ehefrau) als Alleinerben einzusetzen. Seine Mutter (Tochter und Ehefrau) wäre dann nur pflichtteilsberechtigt.
MfG ramses90

Das Kind aus der „X-Beziehung“ kann nicht direkt von den Genannten erben, da es nicht zu den gesetzlichen Erben zählt.
Indirekter Vermögensübergang wäre theoretisch möglich über den Todes-/Erbfall des Kindesvaters, sofern dieser das genannte Vermögen vorher geerbt hatte.

Die Frage nach der empfehlenswerten Erbschaftsregelung ist hier im Web unmöglich zu beantworten, da vorher alle Fakten und Unterlagen vorhanden und durch persönliche Gespräche alle Wünsche und Vorstellungen in Erfahrung gebracht sein müssen.
Alles Andere wäre unseriös. Ein (lebens- und praxis-)erfahrener  Notar ist die Adresse…