Fall die Ehefrau stirbt oder aber auch von Ihren Eltern erbt -
muss das auch mit noch einem Kind des Ehemannes aus seiner
Ex-Beziehung geteilt werden?
Sofern das Kind nicht von der Ehefrau adoptiert wäre, hätte es als Stiefkind keinen Erbanspruch oder Pflichtteilsrecht an deren Nachlass.
Werden die Immobillien-Objekte der Ehefrau (gekauft vor der
Ehe, geschenkt während der Ehe und evtl. Geerbt während der
Ehe besteht) zu Gemeinschaftseigentum der Eheleute?
Auch in einer Ehe bleiben die Vermögen der Eheleute stets getrennt voneinander.
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaftet verheiratet: Nein. Sie fallen dem Anfangsvernögen der Erblasserin zu, erhöhen also allenfalls um die Differenz der Wertsteigerung der Immobilien während der Ehezeit den neben dem Erbrecht bestehenden pauschalierten Zugewinnanspruch der Witwers.
Welche Ansprüche hat das Kind des Ehemannes aus der
Vorbeziehung ( betreffend Eigentum der Ehefrau und Ihrer
Eltern)?
Nach der gesetzlichen Erbfolge keinen; eine denkbare Begünstigung durch Vermächtnis oder Erbeinsetzung des Stiefkindes besteht ja offenbar nicht.
Ist durch das Kind aus der Vor-Beziehung die Erbrechte des
gemeinsammen Kindes gefährdert? (Gemeint ist, ob er nicht
alles erbt und mit dem Kind aus der Ex-Beziehung teilen muss)
Noch einmal: Nein. Nur leibliche oder adoptierte Abkömmlinge wären am Nachlass der Ehefrau überhaupt erb- oder pflichtteilsbrechtigt.
Wie kann die Ehefrau ihre Eigentum und ihrer Eltern so wie Er
ansprüche eigenes Kindes gegenüber des Kindes aus der
Ex-Beziehung schützen?
Das muss sie nicht, weil es ohne Adoption überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch des Stiefkindes gibt.
Allerdings kann sie nicht verhindern, dass es über seinen Vater etwas bekommt.
Wollte sie hingegen verhindern, dass das Stiefkind Immobilien vom Vater erwürbe, muss sie ihren Ehemann per Testament oder Erbvertrg von deiner gesetzlichen Erfolge ausschliessen und ihn auf den hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld beschränken.
Vielen Dank Im Voraus!
Gern, G imager