Hallo,
mein verwandter will mir sein Geerbtes 16tel überschreiben, wie formuliere ich diesen Vertrag sodass
er auch Gültigkeit hat??
Vielen Dank im voraus
Aschberger
Die Erbteilsübertragung ist nur in notarieller Form gültig. Der Notar formuliert es und beantwortet Fragen o h n e Mehrkosten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.880-mal Fragen beantwortet)
Hallo HG,
viele Grüsse aus Bayern und vielen Dank.
MfG
Aschberger