was wäre wenn : Ein Mann adopiert die Tochter der zweiten Ehefrau.Die Tochter ist bei der Adoption schon über 21 Jahre alt.Der Leibliche Vater der zu adoptierenden lebt noch und gibt sein Einverständniss.Das Adoptionsverfahren wird abgeschlossen und die Tochter trägt nun als Geburtsnamen des Mannes.
Wie verhält sich das dann bei eintreten einer Erbschaft? Hat die Tochter dann Erbrechte an beiden „Väteren“?