Wenn jemand was erbt, bspw. Immobilien und ggf. andere Vermoegenswert.
Kann man die Erbschaft ausschlagen, weil bspw. zuviele anschl.Probleme auftreten koennten?
Wenn ja, wie lange hat man Zeit, diese Erbschaft auszuschlagen?
Danke !
Mike
P.S.
Weiss jemand, wo die Erbschaftssteuer anfaellt? In dem Land, wo die Immobilie steht oder auch in Deutschland. Habe gehoert, man kann es frei waehlen…
Die Ausschlagung ist binnen sechs Wochen ab Kenntnis gegenüber der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts (Amtsgericht) zu Protokoll oder gegenüber einem Notar zu erklären. Da Du aber Auslandsbezug erwähnst, der natürlich „immer und überall auf der Welt“ identisch zu sehen ist, wäre es vielleicht doch ganz gut mal etwas zum konkret betroffenen Ausland und darin belegenen Vermögenswerten, ggf. Wohnsitz/Staatsbürgerschaft des Erblassers zu sagen, damit man dann auch dies berücksichtigen kann. Denn bei Auslandsbezug lässt sich die Sache nicht ganz so einfach beantworten. Dies gilt auch für die steuerliche Fragestellung.
BTW: Auslandserbschaften lassen sich durchaus regeln. Die Tatsache einer Auslandserbschaft ist kein Grund per se an eine Ausschlagung zu denken.