Erbschaft Niederländisches Recht

Hallo,
ich erkläre kurz den Sachverhalt.
Mutter gestorben hinterläßt Ehemann und 2 Kinder.
Kein Testament.
Die Ehelaute besitzen 2 Häuser.
1 Haus , dort lebt der Ehemann.
2 Haus , dort leb eines der Kinder.

Haus 1 BJ 1950
Haus 2 BJ 1900 und wurde komplett renoviert.

Jetzt wurde Erbschein beantragt in dem der Eheman 1/4 und jedes der beiden Kinder 3/8 ausgewiesen wurde, und was auch so ins Grundbuch eingetragen wurde.
Die Eheleute vererbten nach niederländischem Recht.
Kann der Erbschein geändert werden, da es eine wesentliche Benachteiligung eines Kindes mit sich zieht.
Wer muß der Änderung zustimmen?
Kann der Ehegatte auch als Alleinerbe eingesetzt werden, wie es das niederländische Gesetz vorsieht und die Kinder Ihren Erbschaftanspruch an Ihn stellen?
Wer muß der Änderung zustimmen.
Warum wird laut Gesetz den Kindern mehr vererbt als dem Überlebenden Ehegatten?

Die Erbregelung wurde nach niederländischem Recht getroffen. Sie sollten hier einen Anwalt einschalten, der sich in beiden Rechten, dem der BRD wie dem der Niederlande gut auskennt.