Erbschaft / Nießbrauch / Steuer

Hallo,

wer kennt sich aus beim Nießbrauchrecht?
1.)Welcher Wert einer mit Nießbtbrauch überlassenen Immobilie wird im Falle des verstorbenen Nießbrauchnutzers bei der Erbschaftssteuerbewertung angesetzt?
2.) Kann man auch ein Wertpapierdepot auf Nießbrauch übertragen?
2.1.) Ist das Depot auch in der Form Nutzbar, dass hier Veränderungen (kauf/Verkauf) vorgenommen werden kann, sowohl vom Nießbrauchnutzer als auch vom Depotinhaber?
2.2.) Auch hier die Frage welcher Wert wird im Erbschaftsfall angesetzt?
Für kompetente Antworten im Vorhinein vielen Dank.

Mit Steuerfragen habe ich nichts am Hut. Jeden nutzbaren Vermögenswert kann man zum Gegenstand einer Nießbrauchvereinbarung nehmen. Der Verkauf oder eine andere Verfügung über die Sache ist nicht Nießbrauch-Inhalt, und müßte besonders -z.B. durch Vollmachtserteilung- geregelt werden.