Erbschaft / Nießbrauch / Steuer

Hallo,
wer kennt sich aus mit dem Nießbrauchrecht?
1.) Was passiert, wenn der Nießbrauchnutzer verstirbt, wie wird dann der Wert einer Immobilie für den Erben erbschaftsteuerlich berechnet ?
2.) Gibt es auch die Möglichkeit ein Wertpapierdepot gegen Nießbrauch zu überlassen.
2.1.) sind die Papiere im Depot frei handelbar oder auf die Dauer des vergebenen Nießbrauchs nicht handelbar?
2.2.) wie wird der Wert des Depots nach versterben des Nießbrauchnutzers erbschaftssteuerlich behandelt?

wäre schön wenn sich da jemand auskennt.
LG
uli

  1. Das Nießbrauchsrecht erlischt. Da das Grundstück dem Erblasser nicht gehörte, wird auch nichts vererbt, ist auch nichts zu versteuern. Das Grundstück gewinnt an Wert, da bei einer Wertermittlung das Nießbrauchsrecht nicht mehr abgezogen wird. Das Nichtvererben und damit Nichtversteuern ist doch üblicherweise der Sinn des Grundstücksübertrages.

vnA