Hallo,
wer kennt sich aus mit dem Nießbrauchrecht?
1.) Was passiert, wenn der Nießbrauchnutzer verstirbt, wie wird dann der Wert einer Immobilie für den Erben erbschaftsteuerlich berechnet ?
2.) Gibt es auch die Möglichkeit ein Wertpapierdepot gegen Nießbrauch zu überlassen.
2.1.) sind die Papiere im Depot frei handelbar oder auf die Dauer des vergebenen Nießbrauchs nicht handelbar?
2.2.) wie wird der Wert des Depots nach versterben des Nießbrauchnutzers erbschaftssteuerlich behandelt?
wäre schön wenn sich da jemand auskennt.
LG
uli