Erbschaft oder Schenkung?

Hallo zusammen,

folgende fiktive Konstellation:

aus einer kinderreichen Familie übernimmt eine Tochter das elterliche Wohnhaus und muss die Geschwister entsprechend auszahlen.

Von diesen Geschwistern ist eines im Frühjahr verstorben, war Hartz 4 Empfänger und hoch verschuldet. Um die Schulden nicht zu übernehmen haben die Kinder sowie alle anderen Verwandten das Erbe ausgeschlagen.

Der Verstorbene hatte 2 Kinder, eines „normal“ situiert, das andere ist Hartz 4 mit laufender Privatinsolvenz und gesetzlichem Betreuer.

Die Tante möchte diesen beiden Kindern des verstorbenen Bruders nun seinen eigentlichen Anteil aufteilen.

Frage:
ist dies eine Erbschaft (anstelle des verstorbenen Vaters bekommen das Geld die Kinder) oder ist es eine Schenkung? Wäre der Vater noch am Leben, würden es die Kinder ja nicht bekommen.
Wenn es eine Erbschaft ist, wie verhält sich das hinsichtlich des ausgeschlagenen Erbes direkt nach dem Tode des verschuldeten Erblassers?

Wird beim Hartz 4 Empfänger die Erbschaft/Schenkung auf den Bezug angerechnet? Oder haben beide Kinder automatisch keinen Anspruch auf dieses Geld, da sie das Erbe des Vaters ausgeschlagen hatten und die Tante muss eigentlich gar nichts an die Kinder weitergeben?

Wie verhält es sich mit der Witwe des Verstorbenen? Sie war die 2. Frau, ebenfalls Hartz 4 Empfängerin.

Vielen Dank und schöne Grüße,

Sonja

Wieso ?
Das mag familiär/gesellschaftlich so üblich sein, ein Recht dazu gibt es aber nicht.
Schließlich kann der „Verschenker“ zu Lebzeiten mit seinem Vermögen (Haus) machen was er will. Und wenn der Verschenker , man möge es ihm wünschen, noch 10 Jahre lang lebt, so wäre in einem folgenden Erbfall aus dieser Schenkung auch nichts mehr ausgleichspflichtig an andere Erben/Pflichtteilsberechtige.
Ist das bekannt ?

Ausgeschlagen hat man doch nur das Erbe des verstorbenen Bruders. Sollte der Bruder später noch etwas erben so wäre das ja ein neuer Erbfall. Da wäre nichts ausgeschlagen. Abkömmlinge des Verstorbenen könnten dann sehr wohl als Nachrücker in der Erbfolge etwas erben.

Und Erbschaften wie auch Schenkungen oder vorgezogene Erbausgleiche werden (natürlich !) auf Hartz IV-Leistungen angerechnet, was je nach Höhe zur Kürzung oder zum Wegfall führen kann.

MfG
duck313