Erbschaft ohne Testament

Hallo!
Kurze Erläuterung:
Herr X stirbt und hinterlässt zwei Kinder aus 1.Ehe (Ehefrau gestorben) und aus 2.Ehe hinterbliebene Ehefrau und ein gemeinsames Kind.
Herr X war bereits seit ca.15 Jahren getrennt lebend von zweiter Ehefrau und in neuer Lebensgemeinschaft (ohne Heirat!).

Es liegt kein Testament vor!
Wird hier das Erbe auf vier gleichbleibende Teile aufgeteilt?
1 Teil - Kind aus 1.Ehe
1 Teil - Kind aus 1.Ehe
1 Teil - Ehefrau 2.Ehe
1 Teil - Kind aus 2.Ehe

Desweiteren ist dazu zu sagen, dass seine zweite Ehefrau bereits seit ca. 1 1/2 Jahren dement ist und betreut bzw. vertreten werden muss. Ist dies relevant?

Vielen Dank!

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein:
Direkte Abkommen= Kinder + die noch lebende Ehefrau
aus der 2. Ehe.Getrennt lebend hat keine Auswirkungen.
Wenn die Frau unter Betreuung steht, so wird sie von
ihrem Betreuer vertreten.

Hallo AngelEyes,
noch Ehefrau bekommt die Hälfte - auf Antrag sogar noch mehr. Der Rest wird auf die Kinder gleichmässig verteilt. Die Demenz hat nichts zu sagen - aber ist es eine Aussenstehende Person zur Betreuung, verwaltet diese das Erbe!!!

Erbschaft ohne Testament bedeutet: Gesetzliche Erbfolge tritt ein. Hiernach erben in dem genannten Fall die Witwe (hälftig- bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft) und die drei Kinder des Erblassers (zu je einem Sechstel), und zwar egal, ob krank, geschäftsunfähig oder dergleichen, oder getrenntlebend usw.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann