Erbschaft/Pflichtanteil/Hauskauf

hallo,Leute,

habe eine Frage über Erbschaft/Pflichtanteil und Ansprüche.
Mein Vater hat vor 8 Jahren geheiratet.Die Stiefmutter hat noch 3 Kinder von früher,alle erwachsen und wohnen nicht bei uns.
Sie ist ziemlich vermögend,hat mehrere Häuser.Ich würde ein Haus teil Cash,teil Raten abkaufen,da ich aber es mir nicht ganz leisten kann würde mein Vater mir helfen und Privatdarlehen geben.Sie besteht aber ,dass der Vater auch mit ins Grundbuch eingetragen wird.Für ihn ist es egal,er möchte einfach mir helfen das Haus zu finanzieren.Das Geld zahle ich natürlich an ihn zurück,so weit alles klar.
Die Frage ist - falls sie verstirbt haben die 3 Kinder dann Anspruch auf das Haus?wenn ja was für ein Anteil?wie ist es besser- mich allein ins Grundbuch eintragen oder den Vater auch mitnehmen?
Wenn sie sterben würde,wer bekommt das haus wo wir jetzt wohnen?Das haus gehört ihr und wir sind damals eingezogen.
Versteht mich bitte nicht falsch,ich wünsche der Frau alles gute,wir sind auch alle eine Team aber da habe ich paar Zweifeln was das angeht.
Habe ich als Stiefsohn Anspruch auf Pflichtanteil bei ihr?
ich hoffe ihr könnt mir helfen…
Danke danke danke!

Gruß

Paul

Hallo,

die Schwiegermutter (SM) möchte das Haus teilweise an ihren Ehemann verkaufen. Das hört sich für mich danach an, dass sie entweder ihnen nicht traut, das Haus wirklich zu bezahlen, oder darauf spekuliert, das Haus bei Versterben des Ehemannes teilweise wieder zurück zu bekommen. Im Grundbuch steht nämlich der, der es besitzt.
Oder meint sie nachrangig nach der Bank? Das würde kaum Sinn machen, denn

die bekommt immer fast alles, wenn man nicht mehr tilgen kann…

Wenn Sie der SM für ihr Haus das Geld zahlen, was sie will, geht es sie nichts an, wie sie das Geld auftreiben. Ergo hat ihr Vater da auch nicht im Grundbuch zu stehen. Damit sind die Kinder dann auch draußen.
Wenn die SM stirbt, gehört, falls nichts anderes vereinbart, 50% des Erbes den Kindern, 50% dem Mann. Als Stiefsohn? KEine Ahnung.

Gelddinge sollte man gerade unter VErwandten eindeutig klären.

Viel Erfolg,
falko

Einen Pflichtteil können Sie als Stiefkind nicht aus dem Nachlaß einer Stiefmutter erwarten. --ä

Wenn Sie das Hausgrundstück durch Kaufvertrag von der Stiefmutter erwerben, bleiben Sie Eigentümer auch nach deren Tod. Erbenansprüche können nicht entstehen, da Sie den Kaufpreis bezahlen werden, wenn auch mit Vaters Hilfe. Das Darlehn desselben kann durch eine Hypothek im Grundbuch abgesichert werden. Als Miteigentümer würde ich den Vater nicht eintragen lassen, da es in Anbetracht der Darlehnsgewährung untypisch wäre und im Falle des Todes zu Problemen kommen könnte (falls keine Vorsorge getroffen wird). Eigentümergemeinschaften sind fast immer mit Problemen behaftet.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Du solltest einen Anwalt konsultueren um Dich rundum abzusichern. Ich kann Dir hier nicht helfen, SORRY!

Hallo Paul,

grundsätzlich ist es wichtig, einen Notar -oder aber auch die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) aufzusuchen, um diese Dinge abgesichert zu klären.

Ich bin der festen Überzeugung, dass du keinerlei Erbanspruch bei deiner Stiefmutter hast. Auch wenn du zusammen mit deinem Vater in einem ihrer Häuser wohnst, hast du kein Erbrecht. Wenn du ihr ein anderes Haus abkaufst, ist es dein Haus, denn du wirst ja auch ins Grundbuch eingetragen, nachdem ihr einen notariellen Kaufvertrag geschlossen habt. Die Finanzierung ist eine andere Sache. Derjenige, der Geld zur Verfügung stellt, wird mit ins Grundbuch eingetragen und dann wieder gelöscht, wenn ihm das Geld zurückerstattet wurde. Es ist egal, ob es der Vater oder eine Bank ist.

Aus deinen Worten entnehme ich, dass du die Angelegenheit „weniger amtlich“ abwickeln möchstest. Davon würde ich die Finger lassen, denn du kauftst hier ein Haus mit Grundstück und keinen Pullover. Gehe den geraden Weg, dann bist du immer auf der sicheren Seite. Schließe einen Darlehensvertrag schriftlich mit deinem Vater und lass diesen beim Notar absegnen. Wenn du heute schon Zweifel hast, ob du das
alles schaffen kannst, lass es ganz sein und hoffe vor allen Dinen niemals darauf, etwas zu erben. Wenn es dann irgendwann mal so sein wird, um so besser. Aber Geld, was man nicht selber hat, kann man auch nicht verplanen.

Gruß von Hulda aus Fulda

Leider NULL Ahnung, sorry.

Hallo Paul,

mal sehen, ob ich deine Anfrage richtig verstanden habe: Du kaufst ein Haus, wirst als Eigentümer eingetragen, kannst es natürlich nicht in bar bezahlen und statt einer Finanzierung durch eine Bank gibt dein Papa dir das fehlende Geld. So wie eine Bank braucht natürlich auch dein Papa eine Sicherheit und wird als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen. Sobald alles bezahlt ist, erteilt Papa eine Löschungsbewilligung und wird aus dem Grundbuch gelöscht. Also alles ganz normal und legitim und deine „Stiefmutter“ hat recht. Würde ich auch so machen.
Sobald ihr den Eigentumswechsel ins Grundbuch eingetragen habt (was selbstverständlich sofort passiert), sind deine Stiefgeschwister nicht mehr erbberechtigt, weil es dann DEIN Haus ist.
Also: ab zum Notar, Kaufvertrag machen, Grundschuld aufnehmen, Papa als Gläubiger und dich als Eigentümer eintragen. Kann nix schlimmes passieren - alles ganz normal und üblich.
Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig helfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wegen der erbrechtlichen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Da musst du bitte einen Erbschafts-experten fragen, ob man als nicht adopierte Stiefkinder erbberechtigt ist.

Viele Grüße von der Blonden

Sorry, als Techniker bin ich da nicht perfekt. Ein Notar kann Dir das schnell beauskunften!
Alles Gute,
Klaus

Hallo,

die Fragen sind so nicht zu beantworten.

Denn es ist der Fragestellung nicht zu entnehmen, in welchem Güterstand Vater und Stiefmutter leben und ob es ein Testament gibt oder nicht.

Darüber hinaus gibt es - insbesondere, was die Frage nach den Häusern angeht - die Thematik des Vermächtnisses, falls die Stiefmutter ein Testament gemacht hat. In so einem kann sie bestimmen, das ein bestimmter Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand (z. B. Haus) bekommt. Damit wäre die Erbregelung bzgl. dieses Hauses außer Kraft gesetzt.

Sollten Vater und Stiefmutter im - bei uns gesetzlichen - Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sein, dann hätte der Vater wohl einen Zugewinn während der Ehe, wenn er mit ins Grundbuch geht und Sie das Haus bezahlen. Somit wäre bei einer Scheidung die Stiefmutter wieder wertmäßig berechtigt.

Ein Stiefkind hat nach meiner Kenntnis kein direktes Erbrecht bzw. Anspruch auf einen Pflichtteil, somit würde im Falle ihres Ablebens das aktuell bewohnte Haus an den Vater und die „echten“ Kinder fallen.

ABER: Ich bin kein Jurist, daher alle Angaben „ohne Gewähr“.

Gruß

Günter

Hallo!
Ich versuche mich mal kurz auszudrücken;

  1. Nein, Sie haben keinen Anspruch auf ein Pflichtanteil Seitens Ihrer Stiefmutter. Dies käme nur in Betracht, wenn Ihre Stiefmutter keine Kinder hätte.
  2. Falls Ihre Stiefmutter stirbt, geht das Haus in dem Sie jetzt wohnen in den Besitz der Kinder bzw. Ihres Vaters über (das muss ein Erbvertrag regeln).
  3. Als eventuellen Miterben würde ich Ihren Vater mit ins Grundbuch nehmen. Da er beim Ableben Ihrer Stiefmutter garantiert etwas erben wird, könnte er Ihnen als „Mitbesitzer“ des Hauses dann die Schulden erlassen.

MfG