Erbschaft. pflichtteil möglich ?

hallo

angenommen ein mann A verstirbt. dieser mann A war mit frau A in 2.ehe verheiratet ( heirat ist erst 4 jahre her, da die frau aus erster ehe verstorben ist ). es liegt kein testament vor.

der leibliche sohn von A ist ebenfalls schon verstorben.

das kind des leiblichen sohnen hat damals das erbe abgelehnt ( da viele schulden vorhanden waren ).

nun wäre aber das kind in der erbreihenfolge als erbe dran, oder ? könnte dieses kind seinen pflichtteil vom verstorbenen mann A einklagen ? sein vermögen wird auf 500.000 euro geschätzt. was könnte der pflichtteil sein ?

wie kann das kind rausfinden ob es war erben kann oder ob das geld schon „weg“ ist ?

mfg

Hallo!

Hoffentlich steige ich da richtig durch die Familienverhältnisse durch.

Im aktuellen Erbfall gibt es kein Pflichtteil ! Es gibt kein Testament = kein Pflichtteil, sondern reguläres gesetzliches Erbe.

Es sind überlebende Ehefrau zu 1/2 und Nachkomme des Sohnes zu 1/2 erbberechtigt.

Wo man Ansprüche anmeldet ?
Beim Amtsgericht(Nachlassgericht) am Wohnort von A und dessen 2. Ehefrau.

MfG
duck313

hallo

danke schonmal.

wie würde es wohl aussehen wenn ein testament vorhanden ist und der leibliche sohn enterbt wurde ?

was wäre im fall einer erbschaft mit den altschulden des leiblichen sohns ? das kind des sohnes hat ja die erbschaft aufgrund der hohen schulden abgelehnt. falls jetzt etwas zu erben ist, würde das beschlagnahmt oder mit den schulden verrechnet werden ?

mfg