Angenommen ein bereits geschiedener Elternteil x verstirbt und seine neue Frau ist auch verstorben. Es sind vier Kinder vorhanden und jede Menge Schulden. Alle Kinder schlagen das Erbe aus. Nun versterben nach und nach die Eltern des Elternteil x. Es sind aber noch ein Bruder und eine Schwester des x vorhanden die als Alleinerbe der Eltern bestimmt sind. Haben die Vier Kinder einen Pflichtteilanspruch auf das Erbe ( ihrer Großeltern ) obwohl sie das Erbe des x abgelehnt haben ???
ich bin weiß Gott kein Experte, aber da kein solcher antworten will, möchte ich mal zumindest eine Meinung dazu sagen, die sich zumindest in meinen Ohren plausibel anhört.
Da der Vater tot ist, sind die Enkel unmittelbar erbberechtigt. Dass sie das einstige Erbe ihres Vaters ausschlugen, tut da nichts zur Sache, da die jetzige Erbmasse nicht Teil des damals abgelehnten Erbes war. Der Vater seinerseits hatte ja zum Zeitpunkt der Ablehnung noch nichts von seinen Eltern geerbt, sondern lediglich eine durch seinen Tod auf seine Kinder übergegangene Erbanwartschaft.