Erbschaft / Pflichtteilergänzungsansprüche

Ich wäre sehr froh wenn mir jemand zu meinem Problem eine Antwort geben könnte.
Vielen Dank

Pflichtteilergänzungsausgleich für eine 1995 überschriebene Wohnung?

Ich habe 13 Jahre vor dem Tod meiner Mutter Ihre Eigentumswohnung aus ihrer zweiten Ehe überschrieben bekommen. Meine Mutter hat sich mit der Überschreibung einen Nießbrauch für diese Wohnung eintragen lassen. Meine Schwester wurde 2001 aus bestimmten Gründen nur im notariellen Testament mit Ihrem Pflichtanteil bedacht.
Meine Frau und ich haben uns die ganzen Jahre um die Belange meiner Mutter gekümmert und sie mindestens einmal in der Woche besucht und die üblichen Dinge die sie in ihrem Alter von zuletzt 87 Jahren nicht mehr bewältigen konnte, in ihrem Sinne erledigt. Ich übernahm dann auf Wunsch meiner Mutter in 2001 für sie die Betreuung gemäß Betreuungsverfügung und die alters und Vorsorgevollmacht die notariell festgeschrieben wurde.
Wir haben uns zuletzt nach einem guten Pflegeheim umgesehen, die Wohnung renoviert und vermietet damit das Pflegeheim finanziert werden konnte, monatliche Krankenkassen – Beihilfeabrechnungen abgerechnet, eingereicht ,überprüft und, und, und……
Nach dem Tode meiner Mutter in 06.2006 erhielt meine Schwester gemäß Testament ihren Pflichtanteil.
Etwa 18 Monate später erhielt ich von ihrem Anwalt einen Brief in dem Ansprüche auf die mir übertragene Wohnung angemeldet wurden. Ich ließ die Wohnung schätzen, denn angeblich, hätte meine Schwester nach neuster Rechtsprechung einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Die Wohnung wurde von einem Sachverständigen zu Todestag meiner Mutter auf ca. 72.000€ geschätzt.
Zu heutigen Zeitpunkt handelt es sich um eine „SCHROTTIMMOBILIE“ mit einem Wert von 0 € die sich im Ihme- Zentrum in Hannover befindet. Das Umfeld ist zwischenzeitlich verwahrlost und das ehemalige Einkaufzentrum mit einigen Hochhäusern wird Ende August zwangsversteigert.
Meine Schwester stellt jetzt eine Forderung von rund 35.000€ auf diese Wohnung.
Ist diese Forderung gerechtfertigt? Was seht ihr tatsächlich zu?

Vorweg: Sie schildern ausführlich, was Sie alles für Ihre Mutter getan haben. Klarzustellen ist hierzu, dass diese Bemühungen zur Unterhaltspflicht zählen und ferner keinerlei Anrechnungsposten gegenüber der Schwester darstellen.–
Die Pflichtteilsergänzung findet nur statt, wenn zwischen Schenkung und Tod nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. Aber davon abgesehen gilt: Bei der Berechnung sind Leistungen des Beschenkten bzw. Vorbehalte -wie hier: das Nießbrauchrecht- vom Verkehrswert abzuziehen (Kapitalwert der Nettoerträge ist zu errechnen). Schließlich vermute ich, dass der „Anspruch“ der Schwester ohnehin verjährt ist.–
Die Materie ist nichts für Laien. Ihr Anwalt prüft die angebliche „neue Rechtssprechung“ für Sie. Auch mich würde sie interessieren.

Hallo Herr Gintemann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe einen Anwalt. Er ist der Meinung ich müsste den Pflichtanteil der Wohnung (Wohnungswert zum Todestag meiner Mutter) zahlen, da Sie zum Zeitpunkt der Übertragung der Wohnung auf mich den Niesbrachanspruch hat eintragen lassen.
Ich kann mich mit dieser Aussage noch nicht zufrieden geben und möchte vor Auszahlung einen weiteren Fachanwalt befragen. Haben Sie eine Empfehlung?
Nochmals vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
J. Brandt