Erbschaft Schwester und Neffe Steuern

Hallo,

folgender Fall.

Eine Person stirbt. Es gibt nur zwei Angehörige: Schwester und Neffe.

Könnte die Schwester auf 50 % ihres Erbes verzichten (Sie wäre ja zunächst die von der Erbschaft betroffene) und somit würde ihrem Sohn 50 % des Erbes zustehen.
Könnte diese Familie so zweimal den Freibetrag von 20000 Euro erhalten?

Liebe Grüße

heidel

Eine Person stirbt. Es gibt nur zwei Angehörige: Schwester und
Neffe.

Könnte die Schwester auf 50 % ihres Erbes verzichten (Sie wäre
ja zunächst die von der Erbschaft betroffene) und somit würde
ihrem Sohn 50 % des Erbes zustehen.

Ja, klar kann die Schwester auf einen Teil ihres Erbes zugunsten des Neffen vom Erblasser verzichten.

Könnte diese Familie so zweimal den Freibetrag von 20000 Euro
erhalten?

Nein.

Der Verzicht würde wie eine dem Erbvorgang nachfolgende Schenkung behandelt werden, also ein neuer Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

danke erst einmal bereits vorweg,

wie wäre es denn wenn die schwester ganz auf das erbe verzichtet und dann der neffe als einziger in betracht kommender erbe erb. wäre dies auch möglich? gibt es bei einem erbverzicht etwas zu beachten?

wie wäre es denn wenn die schwester ganz auf das erbe
verzichtet und dann der neffe als einziger in betracht
kommender erbe erb. wäre dies auch möglich? gibt es bei einem
erbverzicht etwas zu beachten?

Diese Erbausschlagung muß notariell beurkundet werden.

Aber was für ein Sinn soll denn so etwas haben?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Es würde doch den Sinn ergeben, dass bei entsprechend hohen zu vererbenden Summen der Neffe, also Sohn der Schwester des Verstorbenen, dann nicht beim Versterben seiner Mutter abermals satte Steuern zahlen müsste. Der Steuersatz ist ja gerade bei höheren Summen immens ansteigend (z.B. > 1 Mio Euro).

Ist doch jetzt kein Gedankenfehler oder?

Alternative:
Die Erben werden vom (hoffentlich noch lebenden) Erb-lasser adoptiert.
Eine Adoption kann billiger sein als die Erbschaftssteuer.

Gruß JK