Eine Person stirbt. Es gibt nur zwei Angehörige: Schwester und Neffe.
Könnte die Schwester auf 50 % ihres Erbes verzichten (Sie wäre ja zunächst die von der Erbschaft betroffene) und somit würde ihrem Sohn 50 % des Erbes zustehen.
Könnte diese Familie so zweimal den Freibetrag von 20000 Euro erhalten?
Eine Person stirbt. Es gibt nur zwei Angehörige: Schwester und
Neffe.
Könnte die Schwester auf 50 % ihres Erbes verzichten (Sie wäre
ja zunächst die von der Erbschaft betroffene) und somit würde
ihrem Sohn 50 % des Erbes zustehen.
Ja, klar kann die Schwester auf einen Teil ihres Erbes zugunsten des Neffen vom Erblasser verzichten.
Könnte diese Familie so zweimal den Freibetrag von 20000 Euro
erhalten?
Nein.
Der Verzicht würde wie eine dem Erbvorgang nachfolgende Schenkung behandelt werden, also ein neuer Vorgang.
wie wäre es denn wenn die schwester ganz auf das erbe verzichtet und dann der neffe als einziger in betracht kommender erbe erb. wäre dies auch möglich? gibt es bei einem erbverzicht etwas zu beachten?
wie wäre es denn wenn die schwester ganz auf das erbe
verzichtet und dann der neffe als einziger in betracht
kommender erbe erb. wäre dies auch möglich? gibt es bei einem
erbverzicht etwas zu beachten?
Diese Erbausschlagung muß notariell beurkundet werden.
Es würde doch den Sinn ergeben, dass bei entsprechend hohen zu vererbenden Summen der Neffe, also Sohn der Schwester des Verstorbenen, dann nicht beim Versterben seiner Mutter abermals satte Steuern zahlen müsste. Der Steuersatz ist ja gerade bei höheren Summen immens ansteigend (z.B. > 1 Mio Euro).