Schwester ist Alleinerbin einer vom Erblasser in per Kaufvertrag von März 2010 erworbenen Immobilie. Der Erblasser hat die Immobilie ausschließlich selbst genutzt. Die Schwester zahlt Erbschaftssteuer (20%), da nur ein Freibetrag von € 20.000,00 für Geschwister vorgesehen ist. Das Haus wurde in 2010 vom Bruder für € 162.000,00 gekauft. Die Schwester verkauft das Haus im Mai 2014 für € 210.000,00. Seit dem Tod des Erblassers zahlt die Schwester die Kreditraten für das Haus und alle anfallenden Kosten (Versorger, Vers. etc) bis zum Hausverkauf aus eigener Tasche. Sie unterhält das leerstehende Haus, wohnt aber selbst nicht darin. Es fand zu keinem Zeitpunkt (weder vor dem Tod, noch nach dem Tod des Bruders eine Vermietung statt)
Muß die Schwester zusätzlich zur Erbschaftssteuer auch noch Spekulationssteuer (in Höhe des Einkommenssteuersatzes) auf die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis bezahlen?
Falls ja, wäre das doch zumindest auf den Verkaufserlös eine Doppelbesteuerung (Erbschaft-und Spekulationssteuer)