Erbschaft Steuernachzahlungen

Guten Tag,
wenn Eheleute in Gütergemeinschaft leben, sind diese nach meiner Kenntnis auch gemeinsam für Ihre möglichen Schulden verantwortlich. Wenn also die Ehefrau eifrig einkauft und ihr Konto heftig ins minus gerät, der sparsame Ehemann hat aber ein gut gefülltes Konto. Leider verstirbt die wirtschafts-ankurbelnde Ehefrau.

Frage:
Muß der Ehemann für diese Schulden aufkommen oder werden die Schulden als Nachlassverbindlichkeiten dem Erbnachlass der Ehefrau auferlegt??

Die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute werden auch gemeinsam steuerlich veranlagt. Es sind Steuernachzahlungen zu erwarten. Diese Nachzahlungen sind noch nicht beglichen, da verstirbt ein Ehepartner.

Frage:
Können nun die Steuern anteilig als Nachlassverbindlichkeiten dem Erbnachlass des Verstorbenen zugeordnet werden, oder muß der Überlebende die gesammte Steueschuld übernehmen ??

Was meinen die Experten ??

Viele Grüße dr.daniele

Hi,

wenn Eheleute in Gütergemeinschaft leben, sind diese nach
meiner Kenntnis auch gemeinsam für Ihre möglichen Schulden
verantwortlich.

zivilrechtliche Frage, bitte dort noch nachfragen

Wenn also die Ehefrau eifrig einkauft und ihr
Konto heftig ins minus gerät, der sparsame Ehemann hat aber
ein gut gefülltes Konto. Leider verstirbt die
wirtschafts-ankurbelnde Ehefrau.

Frage:
Muß der Ehemann für diese Schulden aufkommen oder werden die
Schulden als Nachlassverbindlichkeiten dem Erbnachlass der
Ehefrau auferlegt??

Die Schulden mindern den Nachlass der Ehefrau.

Wenn der Nachlass insgesamt überschuldet ist, kann man das Erbe ausschlagen. Es ist auch möglich, eine Nachlassinvolvenz durchzuführen. Für beides empfiehlt sich der Besuch eines Fachanwalts für Erbrecht.
http://www.dvev.de/

Die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute werden auch
gemeinsam steuerlich veranlagt. Es sind Steuernachzahlungen zu
erwarten. Diese Nachzahlungen sind noch nicht beglichen, da
verstirbt ein Ehepartner.

Frage:
Können nun die Steuern anteilig als Nachlassverbindlichkeiten
dem Erbnachlass des Verstorbenen zugeordnet werden, oder muß
der Überlebende die gesammte Steueschuld übernehmen ??

Die Einkünfte der Ehefrau werden bis zum Todestag in die gemeinsame Steuererklärung erfasst. Es kann eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Beide Ehegatten sind Gesamtschuldner für die daraus entstehende Einkommensteuer. Man kann nach § 268 Abgabenordnung eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__268.html

Entsprechend fällt der Anteil der Ehefrau dann in die Nachlassverbindlichkeiten. Dafür ist dann der Gang zu einem Steuerberater und zu einem Fachanwalt für Erbrecht anzuraten.

Es ist eher kein Thema fürs Do-it-yourself.

Schöne Grüße
C.