Erbschaft Streiterei

Guten Tag,

bitte um Eure Hilfe und Meinung was meint Ihr dazu:

Meine Eltern sind unerwartet beide verstorben, das Testament wurde vorher schon mal mündlich mit meinen Bruder und mir besprochen, ich bekomme das Haus, mein Bruder der um 15 Jahre älter ist die Eigentumswohnung, wo ich vorher gewohnt habe und bezahlt habe.

Nun dazu:

Alles war bis jetzt gut wir waren uns einig, ich bekomme eben das Haus weil ich doch um 15 Jahre jünger bin und vieles selber erledigen kann, mein Bruder eben die Wohnung das ist jetzt 9 Monate her, vom Notar wurde das auch gesagt, aber die Erledigungen laufen noch wird noch bis Nov. dauern. Für meine Bruder war klar das er etwas im Nachteil ist, war aber bis jetzt kein Problem, da ich ja auch einiges ins Haus reinstecken muss.

Jetzt haben wir das Haus wohnlich gemacht, jetzt meint mein Bruder, er fühlt sich schon benachteiligt, er hätte auch gerne ein Haus, nur mit dem Geld der Wohnung kann er sich kein Haus kaufen, bzw. weiß er eigentlich gar nicht was er mit der Wohnung machen soll, verkaufen, vermieten, selber einziehen.

Ich bezahlte jetzt für das Haus und für die Wohnung, da ich ja im Haus schon wohne und die Wohnung auch noch offiziell noch mir gehört, bis halt der Notartermin für die Annahme der Erbschaft ist.

Soll ich dann nach Annahme der Erbschaft und allen erledigen Unterschriften meinen Bankeinziehungsauftrag stornieren und der Wohnungsgenossenschaft mitteilen das mein Bruder nun für die Zahlung zuständig ist, ich zahle doppelt das seit einigen Monaten, würde es meine Wohnung sein dann hätte ich mir schon längst überlegt was ich damit mache, aber so ist es nicht, er lässt sich zeit (weil ich ja eh zahle), sprech ich ihn darauf an reagiert er genervt, er weiß es noch nicht, und er findet das eine Frechheit das ich ihn unter druck setze, er hat ja weniger Geld bekommen als ich und ich kann ruhig mal weiter zahlen, bis er eine Entscheidung getroffen hat.

Würde ich das Haus schätzen lassen, würde sich die Antwort von ihm kommen, klar das es auf so wenig geschätzt wird, ist ja viel mehr Wert.

Es macht mich echt nervlich fertig…

Liebe Grüße Didi

Lieselotte, halte dich doch bitte mit den Vermutungen zurück!
Die einzig richtige Antwort schrieb Michael nämlich, dass ohne Testament beide Geschwister geleichberechtigte Erben (gesetzliche Erbfolge) sind und im geschilderten Fall geht es da nur um das Elternhaus.
Das müssen sich beide Erben teilen und wenn das nicht gütlich geht, dann muss eine gerichtliche Erbauseinandersetzung angestrebt werden. ramses90

Hallo.

Da paßt was nicht:
Wenn es ein Testament gibt, sollte die Sache klar sein. Gibt es keins, ist das „mündlich Besprochene“ gegenstandslos.

Es gibt außerdem keinen Notartermin zur „Annahme der Erbschaft“. Das läuft über’s Nachlaßgericht. Und wenn es kein Testament gibt, und keine weiteren Erben, erben zwei Geschwister erstmal jeweils zur Hälfte. Übrigens auch Verbindlichkeiten (offenbar ist die Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt?).
Anschließend, also wenn man den Erbschein in der Hand hält, kann man sich an die Erbauseinandersetzung machen, was ihr anscheinend mit Hilfe eines Notars tut, der sich um die entsprechenden Verträge kümmert. Aber zu irgendeiner Unterschrift ist es bisher noch nicht gekommen, oder? Wurden die Grundbucheintragungen wenigstens schon auf beide Erben geändert?

Stell doch bitte unter Beachtung der FAQ:1129 sachlich dar, was bisher tatsächlich an mündlichen bzw. schriftlichen Vereinbarungen mit und ohne Zeugen gelaufen ist, und laß das Auskotzen über den nervigen Miterben einfach weg.

Gruß

Michael

Wenn diese Aufteilung schon vor langer Zeit von Deinem Bruder so akzeptiert wurde, würde ich auf der Stelle die Mietzahlungen einstellen, also den Dauerauftrag stornieren und das dem Bruder mitteilen. Sollte er sich finanziell benachteiligt fühlen, kann er ja zu einem Anwalt gehen und eine Schätzung beauftragen. Warum solltest Du das auch noch bezahlen? Es hört sich schon so an, als ob er wesentlich schlechter abgeschnitten hat, aber das kann man als Außenstehender nicht beurteilen. Wenn das Haus relativ klein und sanierungsbedürftig sein sollte und die Eigentumswohnung groß und tiptop, sollte er evtl. lieber sich etwas zurückhalten. Wie gesagt, einen Anwalt einzuschalten, wäre hier vielleicht nicht das Schlechteste. lg Lilo

@Michael

Hallo,

es gab kein Testament nur eine mündliche Vereinbarung, es gibt sowohl einen Notartermin in dem Brief steht der Termin als Betreff zur Annahme der Erbschaft !!

Der Notar (den man automatisch zugewiesen bekommt nach dem Todesfall) hat mit uns die Sachlage aufgenommen, Bruder bekommt ausbezahlte Eigentumswohnung (ich habe vorher in der Wohnung gewohnt) und ich das Elternhaus, erst nach diesem Notartermin werden die Grundbucheintragungen geändert !

Und auskotzen ist es nicht ich wollte mich einfach erkundigen, wie ich vorgehen könnte, damit ich nicht auf den Betriebskosten „sitzen“ bleibe.

Lg

Hallo,

Wurde da irgendwas schriftlich fixiert, unterschrieben usw.?

Was wurde im Grundbuch warum geändert und wie sieht das Grundbuch zur Zeit aus?

Mir ist da einiges unklar.
Bitte kläre (möglicherweise mit Hilfe des Notars):
Wer hat wann welche Erklärung abgegeben?
Wer ist in welcher Form an die abgegebene Erklärung gebunden?
Gibt es Widerrufsmöglichkeiten?
Und was von all dem, was Du hier schreibst, sind nur Absichtserklärungen, Wünsche, Forderungen usw.?

Gruß
Jörg Zabel

Guten Tag, ich hoffe ich kann es gut erklären:

Als meine Eltern noch lebten wurde mündlich vereinbart, Elternhaus bekomme ich , die ausbezahlte Eigentumswohnung mein Bruder und noch Autos einen Baugrund, in der Eigentumswohnung habe ich bis zum Einzug in’s Haus gewohnt und auch die Betriebskosten bezahlt. Es war damals auch schon mündlich vereinbart und ausgemacht das mein Bruder um ca 7000 Euro weniger bekommt und war damit einverstanden. Im Grundbuch stehen meine Eltern.

Jetzt der Notartermin, er hat uns gefragt ob wir eine Vorstellung hätten wie wir das aufteilen, wir haben den Notar das mitgeteilt, Haus eben ich - Wohnung , Baugrund mein Bruder, es wurde so vom Notar aufgenommen.

Diese Erbschaftsannahme müssen wir nun in ein paar Wochen unterschreiben.

Mein Bruder setzt aber überhaupt keine Bemühungen was mit der Wohnung geschehen soll, ich zahle ja die Betriebskosten einstweilen weiter und das kann ich lt. meinen Bruder ruhig machen denn ich habe sowieso mehr bekommen…

Soll ich nun wenn alles abgeschlossen ist, mein Bruder im Grundbuch steht den Dauerauftrag auf der Bank löschen und der Wohnungsgenossenschaft Bescheid geben das ich nicht mehr zuständig bin ??

Die Wohnungsgenossenschaft wird dann wahrsch. eine neue Monatsrechnung an die Adresse der Eigentumswohnung schicken, wo mein Bruder so gut wie nie in den Postkasten schaut und somit auch die Rechnung nicht sieht. ?

Danke

Ohne anderslautendes Testament der Eltern wäre euch n. § 1922 BGB anteilg gemeinsam in Erbengemeinschaft der Gesamtnachlass zugefallen.

Da mag es noch so viele „mündliche Testamente“, Absprachen, gar Wünsche der Eltern gegeben haben: Jedem Miterben steht ein Wertausgleich über zugeteilte Nachlassgegenstände zu. Kann man sich über die Nachlassteilung nicht einigen, dürfte jeder Miterbe Teilungsvollstreckung betreiben; auf Absichtserklärungen muss sich dabei niemand mehr verweisen lassen.

Die Gesamthandsgemeinschaft verpflichtet jeden, die Lasten der beiden Immobilien anteilig seiner Erbquote zu tragen wie es ihn berechtigt, hierzu anteilig gezogenen Nutzen nach fiktiven, ortsüblichen Mieteinnahmen abzuziehen.

Die Wertermittlung der Nachlassgegenstände kann man von einem öffentlich bestellten Sachverständigen vornehmen lasssen.

G imager