Erbschaft Testament

Liebe/-r Experte/-in,
wir sind drei Geschwister, und vor einigen Wochen ist unsere Mutter verstorben. Sie hinterlässt jedem von uns eine bzw. mehrere Immobilien. Das entsprechende Testament wird in Kürze eröffnet. Meine Frage lautet nun: „Ab wann greifen die Bestimmungen des Testaments, also ab wann stehen z.B. mir die Mieterträge zu bzw. muss ich für Reparaturkosten aufkommen?“ Meine Geschwister sind der Meinung, dass wir eine Erbengemeinschaft sind, welche die Erträge erhält, bzw. die Kosten trägt und auch als Erbengemeinschaft eine gesonderte Steuerklärung erstellen muss. Ich dagegen bin der Meinung, dass die Bestimmungen ab dem dem Todestag folgenden Tag rückwirkend gelten, spätestens aber ab dem dem Todestag (2.6.) folgenden Monatsersten (1.7.) und somit auch die gesonderte Steuerklärung nicht erforderlich ist. Können Sie mir weiter helfen?
Im Voraus vielen herzlichen Dank
sunshineofsunny

Ihre Geschwister haben Recht. Ferner muss jeder eine Erbschaftssteuererklärung abgeben.
Für die Verwaltung der Immobilien sollte eine geeignete Person auserwählt und mit genauen Aufgaben und Terminen beauftragt werden. Ferner ist wichtig zu entscheiden, ob das Recht eines jeden, jederzeit z.B. die Versteigerung aller oder bestimmter Immobilien zu beantragen, weiter bestehen bleiben soll. Wenn nein, dann muss ein notarieller Vertrag geschlossen werden.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.